Hallo,
Entgegen meinem Vorschreiber sehe ich nicht, dass der GU den Preis anpassen
muß; erst recht nicht, wenn die Auftragsbestätigung erfolgt und gleichlautend ist. Damit ist ein rechtsgültiges Geschäft - diesem Fall wohl Werkvertrag/Dienstvertrag zustande gekommen.
Du hast zwei Alternativen zur Auswahl: Der GU ist seriös und wird den vmtl. "Fehler" korrigieren oder Du kündigst Deinen Vertrag. Bei letzterer Variante kommst Du aber nicht kostenlos aus dem Vertrag, es sei denn, Du hast ein entsprechendes Rücktrittsrecht vereinbart. Die Höhe des Schadensersatzes bestimmt sich aus dem Vertrag, in jedem Fall mußt Du dem GU die bisher entstandene Leistung eigentliche. Ein RA Deines Vertrauens wird Dich gerne im worst case beraten, denn in der BRD ist das diesbezügliche Recht allein den beratenden Berufen vorbehalten.
Was mir allerdings nicht eingängig ist: Du hast vmtl. die größte Investition Deines Lebens in Angriff genommen und schaust nicht auf die Summe unten rechts - noch nicht mal wenigstens einmal? Dir muß es finanziell sehr gut gehen ....
Freundliche Grüße