Berlin & Rheinland Pfalz erhöhen Grunderwerbsteuer

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Bauexperte

Hauskäufer in Berlin müssen künftig tiefer in die Tasche greifen. Der Steuersatz für die Grunderwerbsteuer soll um 0,5 Prozentpunkte auf 5,0 Prozent angehoben werden.

Der Berliner Senat hat die Weichen für eine Anhebung der Grunderwerbsteuer gestellt und einen Gesetzentwurf auf Vorlage von Finanzsenator Dr. Ulrich Nußbaum verabschiedet. Dieser sieht vor, den Grundstückserwerb künftig mit 5,0 Prozent zu besteuern. Bisher liegt der Steuersatz in Berlin bei 4,5 Prozent. Das Land erwartet durch die Erhöhung Mehreinnahmen von 50 Millionen Euro jährlich. Der Gesetzentwurf wird nun dem Abgeordnetenhaus zur Abstimmung zugeleitet.

Mit der Erhöhung schließt Berlin zu den Ländern Baden-Württemberg, Brandenburg, NorDeutsche Reihenhausein-Westfalen, Schleswig-Holstein und Thüringen auf, wo die Grunderwerbsteuer ebenfalls 5,0 Prozent beträgt. In Rheinland-Pfalz tritt zum 1.3.2012 eine Anhebung auf 5,0 Prozent in Kraft.

Quelle Haufe Immobilien | 17.01.2012 | Finanzen & Steuern


Rheinland Pfalz erhöht Grunderwerbsteuer

Wer ein Grundstück in Rheinland-Pfalz kauft, muss künftig mehr Steuern zahlen: Der Landtag beschloss am Mittwoch in Mainz die Erhöhung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf fünf Prozent.

Der Beschluss erfolgte mit rot-grüner Mehrheit. Damit sollen pro Jahr 100 Millionen Euro mehr in die Landeskasse gespült werden. Das soll dazu beitragen, dass die Schuldenbremse bis zum jahr 2020 umgesetzt werden kann. Finanzminister Carsten Kühl (SPD) betonte, die Mittel kämen der Konsolidierung des Landeshaushalts zugute. Die Erhöhung entspreche weniger als zehn Prozent des gesamten Sparvolumens, der Rest werde bei den Ausgaben gekürzt. Elf Bundesländer hätten bereits die Steuer erhöht oder seien dabei.

Die CDU-Opposition enthielt sich. Der Finanzpolitiker Gerd Schreiner kritisierte, dass die Kommunen nicht genug an der Erhöhung beteiligt würden. Die CDU könne nicht zusehen, dass die Kommunen deshalb bluten müssten, sagte Schreiner. Kühl wies die Kritik zurück. Die Erhöhung sei ausgewogen. Die Landesregierung wolle und müsse Schwerpunkte setzen. Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die den Ländern zufließt.

Quelle Haufe Immobilien | 19.01.2012 | Finanzen & Steuern


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Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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