Frisch gestrichene Farbe an Hauswand fleckig

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G

Gerhardt

Wir haben durch die Firma WiBau in der Nähe von Ahrensfelde ein Einfamilienhaus errichten lassen. Als Hausfarbe wurde durch uns ein "besonders kräftiges Grün" bestellt. Leider war nach Abschluss der Malerarbeiten die Farbe fleckig. Durch den zuständigen Bauleiter wurde uns gesagt, dass die Flecken erst nach mehrmaligen überstreichen beseitigt werden können. Hierbei wurde von uns verlangt einer Erhöhung des Fertigstellungspreises zu akzeptieren. Jetzt stellt sich für uns die Frage ob das so richtig ist. Nach unserer Meinung ist mit dem vertraglich festgelegten Endpreis auch der fehlerfreie Anstrich des Hauses gemeint. Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht ?

Gerhardt
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
B

Bauexperte

Hallo Gerhardt,

Durch den zuständigen Bauleiter wurde uns gesagt, dass die Flecken erst nach mehrmaligen überstreichen beseitigt werden können.
Das ist richtig.

Hierbei wurde von uns verlangt einer Erhöhung des Fertigstellungspreises zu akzeptieren. Jetzt stellt sich für uns die Frage ob das so richtig ist. Nach unserer Meinung ist mit dem vertraglich festgelegten Endpreis auch der fehlerfreie Anstrich des Hauses gemeint. Hat jemand gleiche Erfahrungen gemacht ?
Das kommt darauf an, was in Deiner BB bzw. den Zusätzen zum Werkvertrag in punkto farbiger Außenputz schriftlich festgehalten wurde.

Freundliche Grüße
 
G

Gerhardt

Vielen Dank für den Beitrag. Wir haben ja versucht der Firma begreiflich zu machen, dass die gekaufte Hausfarbe ohne Flecken gekauft wurde. Leider habe die daraufhin weinen Anwalt eingeschaltet. Legt euch nicht mit uns an scheint deren Aussage zu lauten.

In der Zwischenzeit haben wir mit einigen Leuten Kontakt die auch kleine Problem mit dieser Firma WIBAU haben. Beispielsweise wurde Steine verbaut die nicht in der Bauleistungsbeschreibung gestanden sind.
 
B

Bauexperte

Hallo,

Vielen Dank für den Beitrag. Wir haben ja versucht der Firma begreiflich zu machen, dass die gekaufte Hausfarbe ohne Flecken gekauft wurde. Leider habe die daraufhin weinen Anwalt eingeschaltet. Legt euch nicht mit uns an scheint deren Aussage zu lauten.
Das ist mehr als bedauerlich!

Ich habe nach der, dem Vertrag zugrunde liegenden BB gefragt, da es ja sein kann, dass auf dem Wege der BB versucht wurde, dieses einmalige Streichen der Fassade abzudecken. Wenn dem nicht so ist, bleibt Dir nichts anderes übrig, als gleichermaßen einen RA mit Schwerpunkt Vertrags-/Baurecht zu beauftragen. Versuche es zunächst über diesen RA außergerichtlich zu klären

Freundliche Grüße
 
A

awaxh

Wie schon gesagt wurde, ist eine fleckige Hausfarbe möglich, wenn der Außenputz nur farbig durchwirkt wurde, aber nicht danach mit einem sogenannten Egalisationsanstrich nachgearbeitet wird. Kommt insbesondere durch Kalkausblühungen bei kräftigen Farben vor.
Unser Außenputzerbetrieb hatte sich sogar geweigert, den Außenputz anzubringen, wenn nicht auch eine Vereinbarung über den Egalisationsanstrich getroffen würde, da das wohl ein sehr häufiger Streitpunkt ist. Hier kommt es auf die Ausarbeitung der Baubeschreibung an.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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