Abwassergebühren für Pflasterflächen

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K

krausf3

Hallo,

wir planen den Hausbau für Sommer 2012 und sind gerade am überlegen, wie man anschließend den Garten und Vorgarten gestalten kann.

Die großen Skizzen sind schon fertig.

Meine Frage ist jetzt, ob jemand von Euch schon diese Gebühren für das Regenwasser zahlt. Es gibt ja verschiedene Gemeinden, die verlangen eine Abwassergebühr für NICHTVERSICKERTES Wasser. Also quasi glaube ich die Dachflächen und die Pflasterflächen. Zumindest da, wo keine Rasengittersteine liegen.

Kann mir jemand sagen, wie viel diese Gebühr etwa kostet? Sicherlich ist es von Gemeinde zu Gemeinde unterschiedlich. Aber bei uns in dr Ecke verlangt dies noch keine Gemeinde. Daher habe ich keine Anhaltspunkte.

Gibt es geschlossenes Pflaster, wo man diese Gebühr nicht zahlen muss? Ich mag absolut keine Rasengitersteine in der Einfahrt haben.
 
G

giftmischer

Hallo,

bei uns liegen die Gebühren bei 0,36€/m² befestigter Fläche.
Dazu zählen Dachfläche, Zufahrten, Wege, Garage und ggf. Gartenhäuser und die Terrasse.
Es gibt spezielle Pflastersteine, die das Wasser versickern lassen. Evtl. ist es aber günstiger, eine Rigole anzulegen, in der das Wasser versickern kann.

Gruss
Andreas
 
P

PhillipsHaus12

Gesperrt
Bei uns kostet das 0,6€ bei Sachen wie Pflaster, Platten, Verbundsteine, fugenoffene Pflasterflächen usw.
 
K

krausf3

Naja, die Frage ist, in wie weit wir zahlen "möchten".

Ich mag lieber geschlossenes Pflaster, meine Freundin lieber groberes.
Daher weht bei uns der Wind um die Frage, was das denn kosten würde.

Ich möchte in der Einfahrt und auf der Terrasse eigentlich keine großen Lücken haben, da man sonst den ganzen Dreck vom Auto immer ins Haus schleppt, wenn man mit beispielsweise Rasengittersteinen, oder großen Sandfugen arbeitet.

Auch auf der Terrasse sollte es möglichst eng liegen, da man ja in Ruhe mal Stühle, Tische und dergleichen aufstellen möchte, um nicht zu wackeln.
 
T

TomTom1

Moin!

Wie Giftmischer schon geschrieben hat, gibt es spezielles Pflaster, z. B. mit Abstandshaltern und damit sehr großen Fugen, mit Aussparungen (eigentlich für Einleger gedacht, jedoch auch mit Kies füllbar) - aber auch wasserdurchlässige Steine.

Neben den Mehrkosten ist zu beachten, dass der Grund versickerungsfähig sein muss; zudem darf der Unterbau keine Nullanteile enthalten.

Zu DM-Zeiten war die Abgabe hier 1 DM/qm. Aktuell haben wir ein Grundstück, wo Versickerungen unmöglich/unzulässig sind.

Normalerweise entscheidet die Kommune, welche Maßnahme als gebührenmindernd anerkannt wird.

LG,
Tomtom.
 
Zuletzt aktualisiert 20.07.2025
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