Hausübergabe Probleme und Lösungen gesucht?

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K

klaf333

Guten Abend,

die unendliche Geschichte geht weiter...
Nachdem ich mit viel Einsatz am Telefon das Familiengericht (2 mal) und das Grundbuchamt überwunde habe.
Steht bei uns die Kaufpreis Fälligkeit an.

*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.

Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig. Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden. Bitten ein Tag vorher alles anzumachen werden abgelehnt, mit Verweis nicht seine Aufgabe.

Hausübergabe Protokoll:

* schreibt an dann rein kein warmes Wasser und setzt eine Frist zu Nachbesserung Verkäuferin?
* weitere mögliche defekte werden dann auch notiert mit Fristsetzung, ( die Verkäuferin wird, jegliche Leistungen natürlich nicht machen, also bei großen Schäden alles über Anwalt richtig? (Wir werden kein direkten Kontakt zur Verkäuferin haben, (500km weg) und auf Mails und Briefe wird nicht reagiert.
(Telefonnr. haben wir leider nicht)
* Wartungsverträge, wie kann ich das ohne Mithilfe raus bekommen was gemacht werden muss? Meine idea ist da sich an Schwörerhaus drikt zu melden und ein Techniker kommen lassen? ( gegen Bezahlung natürlich)
* Unterlagen “sollen" wohl zur Übergabe da sein. Da hoffe ich jetzt einfach mal das das stimmt.
*An was sollte ich unbedingt noch denken bei der Übergabe?

(Baujahr 2020)

Ich freue mich auf Antworten.


Nachtrag Kaufpreis Zahlung ist in den Fall schwierig.
Da es einmal ein Pfandgläubigerkonto gibt wo Tagesgeldzinsen berechnen werden soll und ein Erbenkonto.
Das soll Tag genau angerechnet werden. Woher soll ich den wissen wann das Geld genau da drauf ist?
Das versuche ich morgen bei der Bank zu klären.
Auch läuft natürlich auch für uns die Frist zur Zahlung 14 Tage.
 
R

Reggert

Rein gehen und direkt Wasser und warmwasser an, eh ihr durch das ganze Haus seit und alles angeschaut habt ist gut eine halbe Stunde locker rum dann weiß man schon ob die Heizung noch läuft ;) Wasser gibt es dann auch schon etwas warm
 
S

SoL

*Der Makler hat von der Verkäuferin den Auftrag, die Übergabe mit uns zu machen.

Er wird uns nur die Schlüssel geben und Zähler ablesen fertig.
Wir werden deshalb z. B kein warmes Wasser testen können(300l Boiler das dauert lange bis warm) da Heizung und Wasser ausgestellt wurden.
Das würde ich nicht mitmachen, der Herr Makler hat bei der Begehung / Übergabe bis zum Ende dabei zu sein und das Protokoll zu unterzeichnen.

Wasser und Heizung stellt ihr am Anfang an und schaut gegen Ende, ob alles warm ist.

Ansonsten alle Lichtschalter einmal durchtesten, Unterlagen prüfen, besonders bzgl. Baugenehmigung.

Wartungsverträge sollten bei den Unterlagen dabei sein, ansonsten im Nachgang angehen.
Wichtig ist, die Wohngebäudeversicherung klar zu haben, denn nach der Übergabe liegt das Risiko bei Euch.

@11ant Danke, endlich den Namen verstanden Dank des Wortspiels... :D
 
kati1337

kati1337

Bei uns mussten wir der Wohngebäudeversicherung melden, zu wann das Haus übergeben wurde (Datum Umschreibung Grundbuch), und der Vertrag ging dann automatisch auf die Käufer über und die wurden angeschrieben, dass sie ihn entweder übernehmen oder sonderkündigen können, falls sie anderswo hin wollen.
So wurde sichergestellt, dass das Haus nie unversichert ist. Das ist wichtig, weil das ja auch das Pfand der Bank ist. Wäre doof, wenn die Hütte genau in der Übergangsfrist abbrennt, daher muss die Versicherung immer bestehen. Hat man uns zumindest so erklärt.

Da das Haus von 2020 ist habt ihr noch Gewährleistung. Ich vermute (hoffe?) ihr habt euch im Kaufvertrag die Rechte abtreten lassen? Wir haben das im Notarvertrag drin, dass unsere Rechte ggü des Bauunternehmens auf die Käufer übergehen, so dass die Gewährleistung für die neuen Besitzer weiterläuft und sämtliche Ansprüche aus Mängeln würden dann an das BU gerichtet werden. Das heißt, wenn irgend etwas gravierenderes wäre, dann wäre das vermutlich ein Problem zwischen Schwörerhaus und euch, nicht zwischen der Verkäuferin und euch.
Generell haftet die Verkäuferin als Privatperson nur für Zeug, dass sie euch arglistig verschwiegen hat soweit ich weiß.

Hinweis: Nur meine persönliche Meinung / Erfahrung, ich gebe keine Rechtsberatung. ;)
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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