GU fordert Preiserhöhung auf gesamtes Haus

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MSHausbau

Hallo an alle,
ich hab schon viel gelesen und erhoffe mir ein wenig Hilfe...
Wir bauen ein Haus und sind zu 90% fertig. Die Preisbindung läuft ende Oktober aus und vertraglich ist nichts geregelt was danach passiert.
Jetzt kam unser GU mit der Forderung von 50.000€ um die Ecke.
Begründung von ihm: Stand heute ist das haus 18,66% teurer also 51.250€ deswegen fordert er von uns 50.000€.
Er hat schon am Telefon signalisiert das es nicht 50K werden aber die gebotenen 10K von uns waren zu wenig.
Jetzt ist die frage ob wir das völlig falsch sehen? Ich sehe es nicht ein auf das komplette Haus mehr zu bezahlen sondern nur auf die Posten die noch offen sind. Sind ca. 8K wenn man wirklich die 18% nimmt.
Versteht man was ich meine?
Kennt sich da jemand rechtlich aus oder hat ein paar Tipps wie man da argumentieren kann?
Unser Anwalt rät zur Einigung im Bereich von 15-20K.
 
andimann

andimann

Moin,
ähm, die Preisbindung sollte sich im Allgemeinen auf den Baubeginn beziehen. Sprich, wenn der GU anfängt, hat er das Haus im Zeitraum X zu einem Preis von Y fertigzustellen. Wenn er den Bau verzögert, hat er Pönale zu zahlen und nicht noch Mehrkosten zu berechnen. Mit der Argumentation des GUs könnte er ja auch das Anbringen der Türklingel 10 Jahre verzögern und dann von dir den Hauspreis in 10 Jahren verlangen. (Ja, ist überspitzt, aber darauf läuft es hinaus)

Aber das Vertragskonstrukt muss ein sehr seltsames sein, ihr wart ja anscheinend schon beim Anwalt und selbst der rät euch 15-20 k€ zu bezahlen?!?

Vielleicht kannst du da noch etwas mehr Infos liefern, so passt das alles nicht zusammen.

Viele Grüße,

Andreas
 
WilderSueden

WilderSueden

Von wann ist der Vertrag und wie kommt der GU dem Schluss, dass es jetzt 51....€ sind? Eigene Berechnungen oder Baukostenindex?
War der GU zu irgendwelchen Vorleistungen verpflichtet (z.B. Bauantrag...) die eventuell für Verzögerungen gesorgt haben? Was steht zur Bauzeit?
 
andimann

andimann

Hi,

An den in Nr. 1.) genannten Pauschalpreis hält sich der Auftragnehmer für die Dauer von 12 Monaten ab Vertragsabschluss gebunden.
Da muss noch mehr stehen. Sowas ist eigentlich so gemeint (und wurde von euch vermutlich auch so verstanden) dass er den Bau inerhalb von 12 Monaten beginnen muss und zu einem Preis von X. Das heißt nicht, dass er für Langsamkeit noch belohnt wird.
Warum rät euch der Anwalt zur Zahlung?

Viele Grüße,
Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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