KfW-Förderung Luft-Wasser-Wärmepumpe bei Teilabriss möglich (Neubau oder Umbau?)

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E

EigenheimBW17

Liebes Forum,

wir planen aktuell, ein altes Haus bis auf die OK Kellerdecke abzureißen und dann darauf ein neues EG und OG (1,5 Geschosse, Satteldach) zu errichten. Der Keller soll dann nur noch als Lagerkeller dienen und wird nicht gedämmt, die bisherigen Wohnräume im Keller wandern ins OG (bisher Bungalow).

Aktuell wird das alte Haus noch bewohnt, im Keller befindet sich die alte Ölheizung und Öltanks, die im Zuge des Abrisses ebenfalls entfernt werden soll und durch eine LWWP ersetzt wird. Standort WP ist Keller, geheizt wird damit aber Stand heute nur das EG und OG, ggf. quasi noch das gedämmte Treppenhaus ins UG.

Meine Frage: Im Neubau gibt es ja m.E. keine KFW-Förderung für die Wärmepumpen.
Handelt es sich aber hier nicht um eine Modernisierung (trotz Teilabriss), sodass eine Förderung möglich ist?
Müsste die Beantragung noch erfolgen, solange auch das heutige EG noch steht oder ist das unerheblich, wenn der Antrag erst gestellt wird, wenn der Bestand (bis auf Keller) schon weg ist?

Danke für die Einschätzung!
 
M

Mal Bauen

Wir stehen zufälligerweise vor der selben Ausgangslage:
Bestandskeller mit Bungalow, letzterer soll ersetzt werden durch neues 1,5-geschossiges Wohnhaus. Heiztechnik soll von Ölheizung auf Wärmepumpe modernisiert werden.

Haben sich deine Fragen hierzu mittlerweile geklärt? Würde mich sehr interessieren wie ihr hier weiter vorgeht...
 
Y

ypg

Eine Modernisierung oder auch Sanierung oder Renovierung ist eine Maßnahme zur Werterhaltung, also einer Verbesserung einer bestimmten Immobilie.
Bei Abriss gibt es keine Erhaltung, sondern das Gegenteil, die Vernichtung. Somit erklärt sich die Frage, auch die Eingangsfrage, fast von selbst.

Man möchte mit einer Förderung genau das verhindern, was Ihr vorhabt: die Vernichtung durch Abriss einer Substanz, eines Objektes. Man möchte, dass die Ressourcen in der alten Immobilie erhalten bleiben.

Was Ihr plant, ist schlicht ein Neubau auf „vorhandener“ Bodenplatte/Keller.
 
A

alterego134

So ein Neuaufbau auf Bestandskeller ging in Einzelfällen Mal als Sanierung durch, inklusive massiver (damaliger,) Förderung. Ein Fall aus erster Hand ist mir bekannt. Müssen Architekt und Bauamt mitspielen, aber unmöglich ist es wohl nicht.

Dass das nicht so vorgesehen ist, steht natürlich auf einem anderen Blatt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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