Garage doch höher als im Bauantrag

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OWLer

OWLer

In unserem Bauantrag (Freistellung) war nur 8m Länge des Carports drin, aber über 30qm. Ich frage mich bis heute noch, wie uns das nicht auffallen konnte, dass nicht die gesamte Grenzbebauung ausgenutzt wurde.

Das Bauamt sagte uns, dass wir einen neuen Antrag (auch wieder Freistellung) stellen müssten. Da würden wir jetzt schnell nen OK bekommen, wird abgeheftet und archiviert. Ordnung muss sein.
 
Tolentino

Tolentino

Wieso, dürft ihr mehr? In B sind afaik 8m genau die maximale länge eines Grenzbaus. Insgesamt dürfen es 16(?) sein, aber halt nicht am Stck. Ich dachte das wäre schon das maximum der LBOs und Bebauungspläne wären eher dadrunter...
 
Nixwill2

Nixwill2

Also unser Architekt ist sich hier leider nicht sicher und da wir LEIDER sowieso neue Plansätze fürs Amt erstellen und austauschen müssen, zeichnet er die Garage nun gleich höher.

Er will nichts riskieren, weil die Grundfläche bei uns eh schon >30m² und dadurch genehmigungspflichtig ist. Die max. 9m Länge haben wir in unserem Fall nicht, kritisch wären höchstens noch die maximalen 25m² Wandfläche an der Grenze zum Nachbarn, da sind wir aber auch mit 3m Höhe nicht drüber.
 
Tolentino

Tolentino

Ach, in B sind es auch 9m und insgesamt dürfen nur 15m an die Grenze. Da habe ich im Kopf den einen Meter irgendwie falsch verteilt...
Vielleicht dachte ich 8 und 16 ist sinnvoller, weil sie ein 1:2 Verhältnis darstellen. Wer kommt denn auf 9 und 15?
 
Zuletzt aktualisiert 16.04.2024
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