Architekt will Bau nicht begleiten - neue Baugenehmigung?

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Kimi190

Hallo zusammen,
Ich habe mal eine Frage: Und zwar hat ein Architekt für einen öffentlichen Auftraggeber (Kommune) einen Werkvertrag abgeschlossen und die Planung und den Bauantrag soweit abgeschlossen, dass die Baugenehmigung kurz vor der Erteilung steht.

Nun möchte der Architekt aus diversen Gründen jedoch den Bau nicht mehr begleiten und die Kommune auch nicht auf Vertragserfüllung, die ihr gem. des Werkvertrages zustehen würde, beste.

Wie würde es jetzt weitergehen?

Soweit mir bekannt, müsste für das Bauvorhaben eine Ausschreibung für einen neuen Architekten erfolgen.

Aber was bedeutet das für die Baugenehmigung? Wird der Architekt die Planung übernehmen oder alles komplett neu bewerten und neu planen und somit einen neuen Bauantrag stellen, so dass es eine starke zeitliche Verzögerung bis zum Baubeginn geben wird?
 
11ant

11ant

Wenn die Kommune sich mit dem Architekten überwirft und dieser urheberrechtlich begründet seinen Entwurf zurückzieht, wird die Kommune den Planungsauftrag tatsächlich neu ausschreiben müssen. Wenn ihr ein Nutzungsrecht am Entwurf verbleibt, kann sie den genehmigten Entwurf selbstverständlich mit einem anderen Architekten umsetzen. Bist Du Ratsherr und "Deine" Kommune hat den Architekten in die Wüste geschickt, oder wie kommst Du auf solche "komischen" Fragen?
 
K

Kimi190

Nein, ich bin Feuerwehrmann und es geht um ein Feuerwehrhaus.

Gibt es Erfahrungen, inwieweit sich dann der Baubeginn ca. verzögern könnte, wenn er der Planungsauftrag neu ausgeschrieben werden muss? 1 Jahr oder noch länger?
 
K

Kimi190

PS: Der Architekt soll nicht "gekündigt" werden, sondern möchte aus gesundheitlichen und personellen Gründen den Auftrag abgeben und die Kommune würde, auch wenn es rechtlich so nicht möglich wäre, auch nichts dagegen unternehmen, da es wohl ansonsten eher zu Problemen und Schwierigkeiten während der Ausführungsphase kommen wird.
 
11ant

11ant

Wenn also kein Zerwürfnis zwischen Bauherr und Architekt besteht und der Architekt bei der einvernehmlichen Auflösung des Architektenvertrages zustimmt, seinen Entwurf weiterhin zu verwenden (bzw. Gegenstand der Verständigung ist, daß der Bauherr in die Urheberrechte des Architekten eintritt), dann ist es zwar wohl gewiß nicht der Königsweg, einen anderen Architekten die Bauleitung übernehmen zu lassen, aber eine Neuplanung erfordert da nichts. Da er einen genehmigungsfähigen Entwurf schuldet, würde ich den Vertrag erst nach Erteilung der Baugenehmigung auflösen. Alles weitere ist Handwerk. Ihr werdet ja wohl nicht gerade die Feuerwache von Zaha Hadid nachzubauen geplant haben (?), ein "handelsübliches" Feuerwehrhaus ist baulich eher profan und kann auch von Architekt X gebauleitet werden.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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