Baulandumlegungsverfahren einer Kommune

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NlKlopa

Hallo zusammen

ich bin NIKIopa und neu hier im Forum.
Da unsere Kommune ein Umlegungsverfahren für ein Industriegebiet einleiten will, hätte ich hier einige Fragen. Die Umlegung soll nach Werten durchgeführt werden.

Nach meinen Recherchen im Internet sollen ja bei der Berechnung der Einwurfs-Werte alle wesentlichen Qualitätsmerkmale der Grundstücke berücksichtigt werden.
Wenn nun einer der Beteiligten ein Grundstück einwirft, das den Zielen einer Umlegung (nach Größe/Form/Lage bebaubare Grundstücke zu schaffen) bereits entspricht, muss dann dies bei der Bewertung berücksichtigt werden? D.h., darf dieses Stück genau so bewertet werden wie die übrigen Grundstücke (schmal und lang), für die die vorgenannten Voraussetzungen erst geschaffen werden müssen?
Darf ein Gutachter dies einfach ignorieren (hat ja weniger Arbeit, als wenn er die Grundstücke unterschiedlich bewerten müsste, bei gleicher Entlohnung)?

Wenn jemand nun 10000m² einbringt und 25% für öffentliche Flächen abgezogen werden, hat er ja einen Zuteilungsanspruch von 7500m² x Preis/m² nach Umlegung.
Da nach Werten verfahren wird: kann ich auch wesentlich weniger Fläche zugeteilt bekommen, obwohl ich ja von der Verteilungsmasse, die nach Abzug verbleibt, einen bestimmten Prozentsatz der kompletten Fläche erhalten kann?. Ich werfe ja auch diesen Prozentanteil an der kompletten Umlegungsfläche ein.

Was bedeutet konkret: "Verhältnis der Werte der betroffenen Grundstücke zueinander vor der Umlegung"?. Gilt das nur für den Bodenrichtwert oder auch für andere Merkmale? (siehe oben).

Wenn eine Fläche mit Altlasten beteiligt ist: darf diese so bewertet werden wie alle anderen Flächen?.

Wenn die Altlast dem seiherigen Besitzer wieder zugeteilt wird, welche Bewertung darf dann bei der Zuteilungsfläche angewandt werden.? (z.B. hat Unternehmen Interesse am Grundstück, fordert aber für Altlast eine kräftigen Abschlag auf den Kaufpreis).

Hat eine Altlast Auswirkungen auf das komplette Grundstück oder nur auf den Teil der Altlast?

Wenn mehrere Altlastenflächen im Verfahren beteiligt sind, wie ist die Situation, wenn einem Beteiligten keine Altlastenfläche mehr zugeteilt wird ? (er hat ja dann einen Vorteil, da er ja die zugeteilte Fläche ohne Altlast verkaufen kann)

Gru NlKlopa
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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