Ab wann ist der Festpreis nicht mehr änderbar

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MarcusSch

Hallo
Wir haben letztes Jahr unseren Hausvertrag unterschrieben und eine Festpreisgarantie bis 11/2021 vertraglich festgehalten.
Vor ca. 2 Wochen wurde nun mit dem Bau begonnen und noch keine Erhöhung bekanntgegeben oder angedeutet.
Könnte nun trotzdem der Fall eintreten, dass die Baufirma den Preis nachträglich erhöht oder wurde der festgelegte Preis mit dem Beginn des Baus in Stein gemeißelt?
 
M

MarcusSch

Wer hat die Überschreitung der Frist zur Preisbindung zu verantworten?
Nach unserer Auffassung hat die Baufirma, durch Versäumnisse und Fehlplanungen, die Überschreitung zu verantworten. Der Bauantrag sollte August 2021 eingereicht werden…dies geschah aber erst im Oktober 2021. Der Bauantrag wurde auch lückenhaft von der Baufirma eingereicht sodass wir teilweise eigene Unterlagen zum Bauamt schicken mussten um weitere Verzögerungen zu vermeiden.
Planerisch gab es auch einige Probleme, da von uns gewünschte Fenster nicht umsetzbar waren, was uns aber erst 3 Monate nach der Planung bekanntgegeben wurde. Im letzten Nachtrag, zwecks kleinere Änderungen, haben wir auch eine aktuelle Auftragssumme xxx€ die dem Preis der Festpreisgarantie entspricht mit Ausstellungsdatum 18.03.2022. bekommen.
 
11ant

11ant

Wir haben letztes Jahr unseren Hausvertrag unterschrieben und eine Festpreisgarantie bis 11/2021 vertraglich festgehalten.
Vor ca. 2 Wochen wurde nun mit dem Bau begonnen
Nach unserer Auffassung hat die Baufirma, durch Versäumnisse und Fehlplanungen, die Überschreitung zu verantworten.
Das klingt in jedem Fall, als solltest Du Deine Ausführungen deutlich ausführlicher gestalten (deswegen heißen sie ja so, *LOL*).
 
gutentag

gutentag

Im letzten Nachtrag, zwecks kleinere Änderungen, haben wir auch eine aktuelle Auftragssumme xxx€ die dem Preis der Festpreisgarantie entspricht mit Ausstellungsdatum 18.03.2022. bekommen.
Warum schreibst das nicht gleich? Dann ist mMn eher anzunehmen, das der FP weiter gilt.

Aber falls Du doch eine Änderung es FP erhalten solltest, kannst Du die Verzögerung durch den AN beweisen?

In der heutigen Situation kann es immer passieren, das Du eine Preisanpassung erwarten darfst. Hier sind zumindest in letzter Zeit einige solche Fälle eingegangen.

Du hast aber hoffentlich gute Argumente (Beweise) das der AN die Preissteigerungen selber zu vertreten hat.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
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