Ich plane auf einer Parzelle den Bau einer Doppelhaushälfte. Die Nachbarparzelle ist noch nicht verkauft, kann noch dauern. [...] gibt's da erfahrungsgemäß Sachen zu beachten?
Zu dieser Grundproblematik bist Du doch bereits ausführlich aufgeklärt worden, nicht nur von mir:
Alles. Sorry, der Neujahrsspaziergang ruft, da muß ich mich jetzt kurz halten. Aber ich habe dazu schon viel geschrieben, gib´ einfach "11ant Doppelhaus" hier in die Suche ein. Oder gugele "Ein Doppelhaus hat ZWEI Hälften".
Den Spezialaspekt
Aktuell plane ich ein Massivhaus mit Keller.
Angenommen der künftige Nachbar möchte ein Fertighaus/Holzbau als Doppelhaushälfte bauen
hätte ich besser gefunden, als Weiterführung Deines Ursprungsthreads zu diskutieren.
Zunächst einmal ist positiv, daß Du als der Mitkellerer zuerst baust; aber wir wissen ja noch nicht, ob Dein Nachbar eventuell ebenfalls mit Keller, aber tiefer baut. Dann wird für Dich die Problematik daß er Dein Haus abfangen muß wieder relevant. Wenn er als Ohnekellerer baut, nach Dir, dann sehe ich Dich nicht viele Sorgenfalten bekommen.
Aus der materialmäßig anderen Bauweise sehe ich keine spezielle Problematik über die allgemeine des nicht zusammen geplanten Doppelhauses an sich hinausgehend erwachsen. Fachgerecht ausgeführt, sind die beiden Hälften nicht miteinander verbunden, und durch eine ausreichende Fuge voneinander separiert. Unterschiedliche Dehnungs- oder Setzungsverhalten sollten Dich also insoweit nicht besorgen müssen. Baute er ebenfalls "massiv", wäre die (schalltechnische) "Gefahr" für Dich höher: dann könnte der berühmte Mörtelbatzen zwischen die Häuser geraten.
Bist Du denn mittlerweile von "nicht wissen, was der Nachbar baut" zu "wissen, daß er anders baut" vorangeschritten ?
Daß er ebenfalls nur eine Doppelhaushälfte bauen kann, ist in jedem Fall klar: bei E/D Grundstücken legt der Erstbaubeantragende gewissermaßen das "Geschlecht" (E oder D) beider Grundstücke fest.