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ThomasH.
Hallo liebes Forum
momentan planen wir ein alleinstehendes Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf dem länglichen Grundstück.
Das Grundstück liegt in einem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Die Planung läuft über ein Generalunternehmen, das Planungsbüro liegt nicht im Bundesland des Bauvorhabens. Entsprechend vorsichtig ist die Planungsabteilung. Wir wollen die Platzierung des Hauses allerdings so optimal wie möglich an der Westausrichtung des Grundstücks platzieren, um Bestandsgebäude zu erhalten und so viel zusammenhängende Gartenfläche wie möglich zu behalten.
Jetzt hat der Nachbar vor ca. 15 Jahren im selben Bebauungsplan sein Haus ca. 1,5m über der Baugrenze platzieren können. Mit der Begründung, dass alte Bestandsgebäude ansonsten die Errichtung seines Einfamilienhaus verhindern würden.
Dessen genaue Begründung würden wir auch noch einholen aus seinem Bauantrag.
Die Baugrenze sieht laut B-Blan einen Grenzabstand von 10m vor. Wir würden bei 8,20m bauen, analog dem Nachbarn.
Die Frage an Euch wäre, wie kann ich für unseren Bauantrag ebenso eine plausible Begründung formulieren? Hier wäre ja zusätzlich die Gleichbehandlung der Genehmigung vom Nachbarn aufzuführen.
Wir wollen für die Abgabe der Antragsunterlagen die Risiken für eine Ablehnung o.ä. so gut es geht vermeiden. Leider sind in unserer Gegend die Architekten so ausgelastet, dass hier eigentlich garkeine Kleinaufträge für eine Überprüfung/Formulierung möglich sind (Raum Leipzig).
Anbei die Zeichnung aus dem Bebauungsplan. Nördlich der Nachbar. Die blaue Linie ist die Baugrenze, die gepunktete Linie eine Vegetationsgrenze. Schraffiert die Bestandsgebäude. Einen kleinen Teil der Bestandsgebäude (Nebengebäude) würden wir abreißen (mit X).
momentan planen wir ein alleinstehendes Einfamilienhaus in zweiter Reihe auf dem länglichen Grundstück.
Das Grundstück liegt in einem rechtskräftigen Bebauungsplan.
Die Planung läuft über ein Generalunternehmen, das Planungsbüro liegt nicht im Bundesland des Bauvorhabens. Entsprechend vorsichtig ist die Planungsabteilung. Wir wollen die Platzierung des Hauses allerdings so optimal wie möglich an der Westausrichtung des Grundstücks platzieren, um Bestandsgebäude zu erhalten und so viel zusammenhängende Gartenfläche wie möglich zu behalten.
Jetzt hat der Nachbar vor ca. 15 Jahren im selben Bebauungsplan sein Haus ca. 1,5m über der Baugrenze platzieren können. Mit der Begründung, dass alte Bestandsgebäude ansonsten die Errichtung seines Einfamilienhaus verhindern würden.
Dessen genaue Begründung würden wir auch noch einholen aus seinem Bauantrag.
Die Baugrenze sieht laut B-Blan einen Grenzabstand von 10m vor. Wir würden bei 8,20m bauen, analog dem Nachbarn.
Die Frage an Euch wäre, wie kann ich für unseren Bauantrag ebenso eine plausible Begründung formulieren? Hier wäre ja zusätzlich die Gleichbehandlung der Genehmigung vom Nachbarn aufzuführen.
Wir wollen für die Abgabe der Antragsunterlagen die Risiken für eine Ablehnung o.ä. so gut es geht vermeiden. Leider sind in unserer Gegend die Architekten so ausgelastet, dass hier eigentlich garkeine Kleinaufträge für eine Überprüfung/Formulierung möglich sind (Raum Leipzig).
Anbei die Zeichnung aus dem Bebauungsplan. Nördlich der Nachbar. Die blaue Linie ist die Baugrenze, die gepunktete Linie eine Vegetationsgrenze. Schraffiert die Bestandsgebäude. Einen kleinen Teil der Bestandsgebäude (Nebengebäude) würden wir abreißen (mit X).