Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.
Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.
Hallo zusammen,
wir müssen unsere Höhe des Fußboden im EG ändern, d.h. das Ganze Haus anheben.Ab welcher Höhenänderung muss man einen Nachtrag zur Baugenehmigung erstellen.
Hallo,
wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben.
Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?
wir haben nach ca. 2,5 m Baggertiefe Wasser in der Grube stehen. Da wir aber tiefer geplant haben, müssen wir das Haus anheben. Weiß jemand wie eine Änderung des Bauantrags im §34 Gebiet abläuft? Muss man eine Genehmigung beantragen oder reicht eine Meldung an das Bauamt und man kann weiterbauen?
Ihr habt also munter ´drauf los gebaut, ohne ein Bodengutachten erstellen zu lassen
Im Regelfall muß ein Nachtrag gestellt werden - unabhängig ob Bebauungsplan oder § 34. Im BA sitzen aber für gewöhnlich auch Menschen; geh persönlich hin, schildere Dein Problem und versuche die veränderte FH auf dem kleinen Dienstweg zu regeln