Grundriss Kettenhaus 2,5 Geschosse Satteldach

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S

Stegott

Auch in Brandschutzwände kann man Fenster einbauen, diese müssen nur bestimmten Vorschriften entsprechen.
Hier haben wir auch schon eine mündliche Absage vom Landratsamt bekommen, da es nicht nur eine Brandschutzwand, sondern auch eine Grenzbebauung ist. Weiß nicht, ob man hier mit der Zusage vom Nachbarn eventuell noch etwas deichseln kann. Allerdings sind die Auflagen für Fenster in einer Brandschutzwand nicht unerheblich, sodass wir hier erstmal nach einer alternativen Lösung schauen.
 
11ant

11ant

Ich sehe einen Leistungsumfang "schlüsselfertig minus" einen GU nicht zwingend ausschließen. Den Carport würde ich auf 6m Breite dimensionieren und dafür ein Flachdach wählen. Dank der Knödellinie zum Nachbarn 62 wären bei Euch aber auch ungedeckte Stellplätze möglich. Ein Außengerät sehe ich nicht zwingend bodenstehend sein müssen - wenn ich recht erinnere, hängt es im Goalkeeperthread im ersten Obergeschoss an der Fassade.
 
S

Stegott

Zeichne im DG die 2 m Linie ein.
Eigentlich ist das Haus zu groß für euer Budget
Habe jetzt die 2m Linie ergänzt. Bei einem Kniestock von 1,1m. Wobei das DG ohnehin neu angeordnet werden soll.

Ich hatte jetzt auch darüber gegrübelt das Carport nur für ein Auto zu planen, dann würden 3,5-4m ausreichen, wobei ich den Abstand zum Nachbargrundstück aufgrund der Höhe des Hauses ja dennoch einhalten muss (siehe angehängte Tabelle)

@11ant Wenn wir das Carport 6m Breit machen, dann wird das Haus ja noch schmaler.
grundriss-kettenhaus-25-geschosse-satteldach-562434-1.png

grundriss-kettenhaus-25-geschosse-satteldach-562434-2.png
 
11ant

11ant

Man könnte über eine Befreiung für ein Krüppelwalmdach zur Ostseite nachdenken, und es gibt schlimmeres als ungedeckte Stellplätze.
 
S

Stegott

Hier habe ich mal versucht den Plan auf das Grundstück zu positionieren. Die Position von der WP (Größe der WP nicht maßstäblich) wurde vom Architekten vor dem Haus vorgeschlagen.
Für einen Stellplatz vor dem Haus haben wir also noch Luft, könnten das Haus auch noch weiter nach hinten verschieben. Allerdings wollen wir natürlich so viel Garten behalten wie es geht.
Bildschirmfoto 2022-03-07 um 23.58.32.png
 
S

Stegott

Man könnte über eine Befreiung für ein Krüppelwalmdach zur Ostseite nachdenken, und es gibt schlimmeres als ungedeckte Stellplätze.
Hier habe ich auch schon die Rückmeldung von der Gemeinde, dass nicht vom Bebauungsplan abgewichen wird. Wir wollten von der 46° Dachneigung weg, wurden aber abgewiesen. Wir hatten auch mit einem Flachdach geliebäugelt (allerdings noch bei Ausführung mit Keller) ebenfalls keine Chance.
Wir sind auch nicht sicher, ob wir die überdachten Stellplätze brauchen. Allerdings ändert sich ohne die Überdachung ja nichts, den Abstand müssen wir ja trotzdem einhalten, und die zwei Stellplätze brauchen wir auch.
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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