Allgemeine Frage zur Bauplanung ohne Bebauungsplan

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Lennard

Hi zusammen,

ich habe eine ganz allgemeine Frage: Wenn man eine Immobilie mit großem Grundstück oder nur ein Grundstück kaufen möchte und es dort keinen Bebauungsplan gibt, wie kann man schnellstmöglich herausifnden, ob dort gebaut werden kann? Kann ein Architekt so etwas mit großer Wahrscheinlichkeit richtig einschätzen, oder funktioniert das nur mit einer Bauvoranfrage? Letzteres kann ja etwas Zeit in Anspruch nehmen, dann kann eine inserierte Immobilie bereits verkauft sein...

Ich würde mich freuen, wenn mir hier jemand zu einem etwas besseren Verständnis verhelfen könnte.
Vielen Dank.

P.S.:
ich hoffe ich bin mit meiner Frage im richtigen Unterforum gelandet.
 
11ant

11ant

Wenn man eine Immobilie mit großem Grundstück oder nur ein Grundstück kaufen möchte und es dort keinen Bebauungsplan gibt, wie kann man schnellstmöglich herausifnden, ob dort gebaut werden kann? Kann ein Architekt so etwas mit großer Wahrscheinlichkeit richtig einschätzen,
Morgen ist Montag, dann kannst Du auf dem Bauamt wieder jemanden anrufen. Viele Gemeinden haben Bebauungspläne auch online stehen. Einem Architekten stehen da dieselben Quellen zur Verfügung wie Dir - er kann lediglich den Bebauungsplan schneller und tiefer lesen. Anhaltspunkte deuten können auch viele erfahrene Laien hier.
 
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Lennard

Vielen Dank für deine Hilfe. So habe ich es für den Fall eines Vorliegens eines B-Plans auch verstanden. Mir geht es allerdings um eine Situation, in der kein Bebauungsplan vorliegt. Dann sollte ja der §34 greifen, richtig? Falls korrekt, dann würde sich obige Frage auf genau diesen Fall beziehen. Falls mir dazu etwas geholfen werden könnte, würde ich mich sehr freuen.
 
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Myrna_Loy

Wenns ein 34er Baugebiet ist, dann gelten die entsprechenden Vorschriften. Maß der baulichen Nutzung (Grundflächenzahl) kann man bei Goo** Maps und Geoportalen abschätzen, die Geschossanzahl anhand der umliegenden Bebauung. Dazu die üblichen Abstandsflächen. Damit kann man schon recht gut abschätzen, was geht.
 
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Lennard

Super, entsprechend müsste man sich auf eine Einschätzung vom Architekten gut verlassen können. Da ich wie gesagt gerne etwas mehr Verständinis aufbauen möchte, hätte ich noch zwei Folgefragen:
1. Woher weiß ich, ob es ein Gebiet nach 34 ist? Ist das automatisch der Fall, wenn kein Bebauungsplan vorliegt?
2. Bei vielen Grundstücken mit Immobilie ist häufig nur das Grundstück im Hinterland (sagt man das so?) bebaubar, da straßenseitig, links und rechts, bereits andere Immobilien stehen. Das macht das ganze sicherlich etwas komplizierter. Wie steht es dann mit der Verlässlichkeit der Einschätzung eines Architekten?
 
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Myrna_Loy

Ungeplanter Innenbereich gilt nur innerhalb von Ortschaften, dabei kann es auch Bereiche geben, die man als Außenbereich im Innenbereich bezeichnet. Die Grenze zum Außenbereich verläuft entlang der Bebauung. Ein Flurstück kann zB auch teils im Außenbereich liegen und damit nur teilweise bebaubar sein.
Da helfen Geoportale oder Katasterauszüge. Eine Bebauung in zweiter Reihe kann unter Umständen abgelehnt werden.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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