M
MarMueller
Hallo,
ich hoffe meine Frage ist nicht all zu blöd..
In einem Baugebiet ist folgendes im Bebauungsplan festgelegt:
1) Anzahl der Vollgeschosse: II (nicht umkreist)
2) Sofern Gebäude errichtet werden, von denen das 1.Vollgeschoss=Erdgeschoss und das 2. Vollgeschoss=Dachgeschoss ist und die Dachneigung größer/gleich 35° ist, sind Drempel bis 1,0m Höhe zulässig.
3) Als Dachform sind gleichgeneigte Satteldächer und Walmdächer zulässig
4) Dachneigungen unter 30° und über 45° sind unzulässig
5) Firsthöhe bis 11m zulässig
Was darf hier gebaut werden? Darf die Drempelhöhe z.B. auch 1,30m betragen, wenn die Dachneigung unter 35° liegt oder bezieht sich die Kniestockhöhe auf
ein drittes Geschoss (Sprich: Erdgeschoss+Obergeschoss=Vollgeschoss und Dachgeschoss mit max. 1,00m Kniestock)?
Alternativ wäre doch eine Stadtvilla auch zulässig, dann darf doch dem Kniestock von 1,30m nichts im Wege stehen oder?
Vielen Dank im Voraus!
ich hoffe meine Frage ist nicht all zu blöd..
In einem Baugebiet ist folgendes im Bebauungsplan festgelegt:
1) Anzahl der Vollgeschosse: II (nicht umkreist)
2) Sofern Gebäude errichtet werden, von denen das 1.Vollgeschoss=Erdgeschoss und das 2. Vollgeschoss=Dachgeschoss ist und die Dachneigung größer/gleich 35° ist, sind Drempel bis 1,0m Höhe zulässig.
3) Als Dachform sind gleichgeneigte Satteldächer und Walmdächer zulässig
4) Dachneigungen unter 30° und über 45° sind unzulässig
5) Firsthöhe bis 11m zulässig
Was darf hier gebaut werden? Darf die Drempelhöhe z.B. auch 1,30m betragen, wenn die Dachneigung unter 35° liegt oder bezieht sich die Kniestockhöhe auf
ein drittes Geschoss (Sprich: Erdgeschoss+Obergeschoss=Vollgeschoss und Dachgeschoss mit max. 1,00m Kniestock)?
Alternativ wäre doch eine Stadtvilla auch zulässig, dann darf doch dem Kniestock von 1,30m nichts im Wege stehen oder?
Vielen Dank im Voraus!