J
jaki01
Mich würde interessieren, wer die Grundsteuer für ein Grundstück bezahlen muss, nachdem das Grundstück Mitte des Jahres verkauft worden ist?
Mir ist bekannt, dass die Grundsteuer eine jährlich zu entrichtende Steuer ist, d.h., normalerweise zahlt derjenige die Grundsteuer für das ganze Jahr, der zum 01.01. des Jahres Besitzer des Grundstücks ist.
Ändert sich daran etwas, wenn der Verkäufer mit dem Finanzamt vereinbart hatte, die Grundsteuer in Raten zu zahlen und argumentiert, die letzten beiden Raten des Jahres müsse der Käufer zahlen?
Bezieht sich die Formulierung im Notarvertrag "In Ansehung des Vertragsgegenstands gehen der Besitz ... die Nutzungen, die Lasten ... an dem Tag auf den Erwerber über, an dem der Kaufpreis ... vollständig gezahlt ist" auch auf die Grundsteuer, d.h., muss gemäß des Notarvertrags der Käufer dann nach Erwerb des Grundstücks für den Rest des Jahres Grundsteuer zahlen?
Wie ist, abgesehen von der rechtlichen Lage, das übliche Vorgehen? Übernimmt der Käufer i.d.R. die Grundsteuer für den Rest des Jahres?
Vielen Dank für eure Antworten!
Mir ist bekannt, dass die Grundsteuer eine jährlich zu entrichtende Steuer ist, d.h., normalerweise zahlt derjenige die Grundsteuer für das ganze Jahr, der zum 01.01. des Jahres Besitzer des Grundstücks ist.
Ändert sich daran etwas, wenn der Verkäufer mit dem Finanzamt vereinbart hatte, die Grundsteuer in Raten zu zahlen und argumentiert, die letzten beiden Raten des Jahres müsse der Käufer zahlen?
Bezieht sich die Formulierung im Notarvertrag "In Ansehung des Vertragsgegenstands gehen der Besitz ... die Nutzungen, die Lasten ... an dem Tag auf den Erwerber über, an dem der Kaufpreis ... vollständig gezahlt ist" auch auf die Grundsteuer, d.h., muss gemäß des Notarvertrags der Käufer dann nach Erwerb des Grundstücks für den Rest des Jahres Grundsteuer zahlen?
Wie ist, abgesehen von der rechtlichen Lage, das übliche Vorgehen? Übernimmt der Käufer i.d.R. die Grundsteuer für den Rest des Jahres?
Vielen Dank für eure Antworten!