Baugrundstück & Nachbar ist gute 90 cm höher

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B

Blümchen

Hallo zusammen,

ich hoffe ich bin richtig hier!

Und zwar haben wir die Möglichkeit ein Bauplatz in unserem Wohnort zu bekommen. Eigentlich schön, aber wir waren vorhin mal da und haben gesehen, dass der Nachbar (bzw. mehrere Nachbarn aus der Parallelstraße) wesentlich höher sind. Es handelt sich um gute 90 cm bis ca. 1 m Höhenunterschied. Ach ja es liegt im sehr sehr flachen Landkreis Cloppenburg, also keine Berge/Hanglagen o.ä. Begebenheiten.

Wir waren auch in der Parallelstraße und haben gesehen, dass diese "höheren" Grundstücke auch von der Straße aus sehr hoch liegen. Die eigentlichen Straßenbeläge sind noch nicht gemacht, werden auch erst in Angriff genommen sobald der gesamte Bauabschnitt bebaut ist.

Es gibt bereits einen linken Nachbarn (noch in der Bauphase) zu diesen freien Bauplatz. Aber dieser hat gar nicht angeglichen. Wenn wir nun angleichen würden würde er das ganze Wasser abkriegen.

Was nun, welche Rechte/Pflichten haben die schon fertigen sehr hoch gelegenen Nachbarn bzw. welche Möglichkeiten gibt es nicht abzusumpfen?

LG
Blümchen
 
P

perlenmann

Die Höhe über NN wenn es Vorgaben gibt, stehen im Bebauungsplan. Ansonsten baut man wenn möglich immer über Straßenniveau, damit du kein Problem bei Regen bekommst.
Und wenn die Straße noch nicht da ist, die wird ja bestimmt auch noch mal 30cm höher wie das jetzige Niveau, evtl kommen noch Kanäle?
 
B

Blümchen

@perlemann

Die Kanalarbeiten sind bereits abgeschlossen, z.Zt. ist eine geteerte Baustraße vorhanden - die soll aber wenn alle fertig sind erneuert werden.
 
B

Bauexperte

Hallo,

es wird einen guten Grund geben, dass alle Häuser höher liegen; die Aufschottung eines Grundstückes ist nicht gerade preiswert Wichtig sind immer die textl. Festsetzungen des B-Planes. Ich könnte mir vorstellen, dass sich dort die Antwort auf "warum so hoch" finden läßt.

Was Deinen Nachbarn betrifft, so kann es Dir - sofern Ihr freistehend bauen wollt - relativ egal sein, in welcher Höhe er sein Haus setzt. Willst Du dagegen anbauen (Doppelhaushälfte), mußt Du - mit imho kleinem Spielraum - auf gleicher Höhe gründen; das wiederum hängt von den Vorgaben Trauf- und Firsthöhe sowie den Gestaltungsvorgaben des Bauplanungsamtes ab.

Freundliche Grüße
 
M

Marc86

wenn die baustrasse schon "geteert" ist liegen eigentlich schon alle ver/Entsorgungsleitungen. meistens wird über die baustrasse ne Feindecke gezogen - diese ist in der regel wenige cm dick. hinzukommen noch die Gehwege die Je nachdem ~15cm höher als die fertige strasse liegen oder nur wenige cm....liegt alles im ermessen des zuständigen Amtes wo man am besten direkt nachfragt.
 
B

Blümchen

@ Bauexperte
Danke für Deine Antwort, leider liegen ja nicht alle Grundstücke auf dieser Parallelstraße höher sonder nur die in der Sackgasse liegen (sind insgesamt 4 Stück) die Restlichen 4 Häuser auf dieser Seite liegen "normal" bzw. von Grundstück zu Grundstück fällt es flacher aus....

@ Marc86
Wir haben auch schon erfahren, dass es alles im Bebauungsplan geregelt wird, den bekommen wir Ende/bzw. Anfang der nächsten Woche. Mal sehen was dort drin steht!

Aber zwischenzeitlich habe ich auch noch mal mit meinen Eltern gesprochen, wie es vor gut 16 Jahren bei Ihnen war. Und deren Nachbar (zur Ostseite, auch Parallelstraße) war auch gut einen Meter höher als Sie. Aber nachdem das Fundament ausgehoben wurde, war soviel Mutterboden zum Ausgleichen "übrig" das es nun nur noch ca. 40 cm sind. Und sie haben sich einfach einen Wall zu diesen Nachbarn gemacht.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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