Rechtsgrundlage Bauzeichnung, unterschriebene Zeichnungen sind gültig

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S

SebastianH.

Hallo,

unser Bauleiter hackt immer wieder auf dem Thema unterschriebene Zeichnung herum. Was darauf gezeichnet ist, ist demnach auch bindend. Änderung kosten Mehrpreis soweit so gut. Jetzt frage mich, wie ist es mit Sachen, welche darauf zu finden sind aber nicht explizit vertraglich festgehalten worden sind wie zB Einfahrt oder Terrasse.
Beides ist drauf sogar mit Pflasterart. Ist das dann auch für ihn verpflichtend, wie ist da die Rechtsgrundlage? Wir mussten uns bisher schon einiges gefallen lassen und bevor ich mich auf weitere Diskussionen einlasse wollte ich hier mal nachfragen, wer vielleicht ähnliche Probleme kennt.
 
11ant

11ant

Hehe, ich sagte ja bereits,
Aber im EG ist es so unüblich, daß ich extra vorsichtig wäre, dem Bürschchen den Rücken zuzuwenden.
Worum geht es denn nun:
Änderung kosten Mehrpreis soweit so gut. Jetzt frage mich, wie ist es mit Sachen, welche darauf zu finden sind aber nicht explizit vertraglich festgehalten worden sind wie zB Einfahrt oder Terrasse.
Beides ist drauf sogar mit Pflasterart.
Will er pflastern wie gezeichnet, was oberhalb des Standards der Bauleistungsbeschreibung wäre, und dafür sollt Ihr nun Aufpreis zahlen; und: wollt Ihr das eingezeichnete Pflaster haben, oder lieber ein zuzahlungsfreies ?
unser Bauleiter hackt immer wieder auf dem Thema unterschriebene Zeichnung herum. Was darauf gezeichnet ist, ist demnach auch bindend. [...] Ist das dann auch für ihn verpflichtend, wie ist da die Rechtsgrundlage?
Ein angenommenes Angebot ist ein Vertrag. In der Ausführungszeichnung mit einem (ggf. vom Standard abweichenden Pflaster) würde ich in diesem Sinne ein angenommenes Nachtragsangebot sehen, wenn Ihr dieses unterzeichnet habt. Aber ich bin Kaufmann, kein Jurist, und erst recht nicht der zuständige Richter. Da gestern zu einem ähnlichen Thema bereits der Hinweis kam, gebe ich dies hier mal weiter: es könne eine unterschiedliche Bewertung daraus folgen, ob der Vertrag nach Baugesetzbuch oder VOB geschlossen worden sei.
 
S

SebastianH.

Hi,

er will gar nicht pflastern bzw. hat es nicht auf dem Schirm. Es ist nicht Bestandteil des Vertrags, aber wie bereits erwähnt ist die Zeichnung gestempelt und unterschrieben und dort ist eine gepflasterte Einfahrt zu sehen und seitlich auf der Zeichnung steht auch welches Pflaster es ist. Nun würde ich gern wissen, kann ich darauf bestehen oder ist es üblich (ich habe noch nicht so viele Häuser gebaut) das man das Pflaster auf die Zeichnung bringt ohne es dann zu verlegen. Wie gesagt, vertraglich festgehalten ist darüber nix, es gibt nur die Zeichnung und ich möchte wissen ob es sich lohnt darüber mit der Bauleitung zu diskutieren.
 
F

Fuchur

Etwas schräge Vorstellung, natürlich bekommt ihr kein Pflaster wenn es nicht im Vertrag steht. Ihr redet wohl aneinander vorbei. Er meint sicher, das, was vertraglich vereinbart ist, wird so ausgeführt wie gezeichnet. Auf der Zeichnung ist vielleicht auch die angrenzende Straße, eine Terrasse, Bäume oder gar die Nachbargrundstücke - das bekommt ihr auch alles nicht. Seid eher froh, dass sich jemand die Mühe gemacht hat, das Haus zur Illustration in die Umgebung einzubinden, damit ihr euch eine Vorstellung machen könnt über Gestaltung, Außenanlagen, Optik, Wirkung, Abstände etc.
 
S

SebastianH.

Von der Seite hatte ich es noch gar nicht betrachtet. Guter Einwand!
Mir ging es eigentlich nur darum, dass uns immer vorgehalten wurde "was nicht auf der Zeichnung ist wird auch nicht ausgeführt". Daher die Frage.
Danke für eure Meinungen!
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Von der Seite hatte ich es noch gar nicht betrachtet. Guter Einwand!
Mir ging es eigentlich nur darum, dass uns immer vorgehalten wurde "was nicht auf der Zeichnung ist wird auch nicht ausgeführt". Daher die Frage.
Danke für eure Meinungen!
Du bezahlst den Bau bzw. das, was vertraglich festgehalten ist und nicht das drumherum. Entsprechend ist das drumherum tatsächlich nur eine optische Darstellung wie es aussehen könnte.

Ist bei uns auch so. Alles war bereits ausgeführt wurde lt. Ausführungszeichnung und im Nachgang durch uns geändert wird, muss bezahlt werden. Beispiel: die Schamwand im WC soll weg und die Duschmauer im Bad soll hochgemauert werden, habe auf der Zeichnung nicht gesehen, dass die nicht Deckenhoch ist, dann soll im Schlafzimmer eine Wand versetzt werden und ein Kaminschacht gesetzt werden. Unser GU weiß Bescheid, aber wir sollen mit dem Maurer direkt abrechnen, der schreibt seine Rechnung also selbst.. Und dank bisheriger toller Beziehung bekommen wir da nen guten Preis :)

Ps. ist zwar OT, aber ich hatte ja auch noch nie gehört, dass man die Handwerker auf der Baustelle bewirtet etc. aber ich denke auch das hilft ;) haben bisher von jedem Handwerker mitbekommen, wie toll es bei uns auf der Baustelle ist :)
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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