Bau von 2 Stützmauern, Bebauungsplan BW

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B

BW MR BW MR

HAllo,

im bebauungsplan steht folgendes siehe Anhang Ort ist BW:

Nun Zu meiner Frage.

Ich muss eien Stützwand mit 1.35m höhe erstellen und Böschung mit nochmal 50cm oben drauf.

Als ersteswollte ich sie direkt an die Grenze zum Gehweg setzten.
Das darf ich aber nicht wenn ich das richtig verstehe.
Darf ich das wenn ich die Mauer weiter in mein Grundstück setzte? (Frage 1)

Und ich will die auch eine Stützmauer 1,35m wieder mit der Böschung 50cm hoch auch auf die Grenze zum Nachbarns etzten.
Darf ich das? (Frage 2)

Gruß
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H

hampshire

Beim Nachbarn ist das eine Frage der Absprache, vielleicht ist dem das ja sogar recht.
Zur Straße kann man auch mit Stufen arbeiten.
 
B

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Ich brauch die Mauer zum einebnen des Grundstückes.
Hab Hanglage ungefähr 1,5m.

In Baden Württenberg darf ich doch ohne Gehnemigung 2m aufschütten wenn ich es abfange oder ?
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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