Nachbar möchte Flachdach verhindern. Ausnahme lt. Plan möglich.

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Michael M.

Hallo liebes Forum,

ich lese hier nun seit einigen Monaten mit und habe nun ein konkretes Anliegen wo ich gerne einmal auf das Schwarmwissen zurückgreifen möchte.

Wir haben ein Baugrundstück in Hanglage für ein Einfamilienhaus erworben. Der Zugang zum Haus ist im Norden und der künftige Garten im Süden. Der Höhenunterschied innerhalb des Baufensters beträgt ca. 2,7 m (~1 Geschoss). Für das Baugebiet liegt ein Bebauungsplan aus dem Jahr 2005 vor. Da die Vorgaben so eng waren und den Bauherren nur wenig gestalterischen Spielraum bot und deshalb die Grundstücke nicht verkauft werden konnten, wurde der Bebauungsplan im Jahr 2011 angepasst. Es wurde u. a. ergänzt, dass nun auch Flachdächer ausnahmsweise zulässig sind:
  • Dachformen
    • Bei einer Grundflächezahl von 0,3 sind folgende Dachformen zulässig:
      • mindestens zweiseitig geneigte Dächer (GD), wie Satteldach, versetztes Satteldach, Walmdach
      • einseitig geneigte Dächer mit einer Dachneigung von 5-12°
      • Flachdächer sind ausnahmsweise zulässig.
  • ...
  • Gebäudehöhen gemessen ab Einfamilienhaus
    • Traufhöhe: max. 3,75 m
    • Firsthöhe: max. 7,25 m
In dem Wohngebiet sind inzwischen fast alle Bauplätze bebaut. Von den bestehenden 12 Gebäuden haben 6 ein Flachdach. Wir wollen ebenfalls mit Flachdach bauen. Nun haben wir einen Nachbarn, der bereits vor der Bebauungsplanänderung gebaut hatte. Damals waren Flachdächer noch nicht erlaubt und nicht mal als Ausnahme im Bebauungsplan erwähnt. Unser Nachbar möchte nun verhindern, dass wir unser Haus mit Flachdach bauen. Er verlangt, dass wir, so wie er damals, mit einem einseitig oder zweiseitig geneigten Dach bauen. Aufgrund der extrem niedrigen Traufhöhe von 3,75 m kommt das für uns nicht in Frage. Beim Flachdach gilt nur die Einhaltung der Firsthöhe von max. 7,25 m.

Mich interessiert nun insbesondere welche Mittel ihm zur Verfügung stehen und ob er tatsächlich Chancen hat das Vorhaben zu unterbinden. Uns irritiert dieses Vorgehen insbesondere deshalb, da das andere Nachbarhaus unseres Nachbar ebenfalls ein Haus mit Flachdach ist und unser Nachbar dagegen nicht vorgegangen war.

Ich würde mich sehr über eure Einschätzung freuen.

Danke und viele Grüße
Michael
 
Tassimat

Tassimat

Mich interessiert nun insbesondere welche Mittel ihm zur Verfügung stehen und ob er tatsächlich Chancen hat das Vorhaben zu unterbinden.
Meiner Meinung nach hat er keinerlei Mittel zur Verfügung. Du stellst einfach deinen Bauantrag und fertig. Da wird er nicht gefragt, insbesondere wenn du dich an alle akutellen Vorgaben hällst.

Anders mag das aussehen, wenn er persönliche Kontakte ins Amt hat und so Einfluss nehmen könnte. Aber auch dann kann er es nur hinauszögern und nicht verhindern, dass du nach gültigem Bebauungsplan letztendlich baust.
 
11ant

11ant

Er verlangt, dass wir, so wie er damals, mit einem einseitig oder zweiseitig geneigten Dach bauen. Aufgrund der extrem niedrigen Traufhöhe von 3,75 m kommt das für uns nicht in Frage. Beim Flachdach gilt nur die Einhaltung der Firsthöhe von max. 7,25 m.

Mich interessiert nun insbesondere welche Mittel ihm zur Verfügung stehen und ob er tatsächlich Chancen hat das Vorhaben zu unterbinden. Uns irritiert dieses Vorgehen insbesondere deshalb, da das andere Nachbarhaus unseres Nachbar ebenfalls ein Haus mit Flachdach ist und unser Nachbar dagegen nicht vorgegangen war.
Die Ausnahme von der Traufhöhe beim Flachdach habe ich nicht herausgelesen, würde sie aber auch nicht zum Anlaß nehmen, das Geneigtdach rundweg abzulehnen. Betreffend des Nachbarhauses ist nicht relevant, ob er dagegen vorgegangen war, sondern nur, daß es genehmigt wurde. Das genügt im Zweifel zur Ermessensbindung. Daß seinerzeit noch eine vorherige Fassung des Bebauungsplanes galt, gehört in einem Rechtsstaat zum bürgerlichen Risiko, da muß er durch. Ich würde allerdings anläßlich der streitigen Lage empfehlen, in jedem Fall einen ordentlichen Bauantrag zu stellen, d.h. ein evtl. Freisteller wäre da m.E. ein zu großes Wagnis.
 
andimann

andimann

Moin,

Warum baut man freiweillig ein Flachdach?
Die Frage habe ich mir auch gestellt. Aber wenn ich die Angaben des WE richtig verstanden habe, erlaubt in diesem Fall ein Flachdach zwei Vollgeschosse zu bauen, während ein 5° Pultdach das Haus auf ein Geschoss reduzieren würde.
Und beim Satteldach sorgt die geringe Traufhöhe dafür, dass das OG eigentlich nur aus Dachschräge besteht.
Ne, da macht der Wunsch nach einem Flachdach schon Sinn.

zur Frage: Das dein Nachbar angefressen ist, kann man zwar etwas nachvollziehen, ist aber sein Pech. Da inzwischen die Hälfte der Gebäude auch ein Flachdach haben, wird er das nicht verhindern können, wohl aber verzögern. Ich vermute mal aus der Entfernung, das es ihm auch nicht um deine Dachform geht, sondern darum, dass du mit Flachdach anscheinend deutlich größer bauen kannst. Vor allem, da anscheinend nur eine Grundflächenzahl vorgegeben ist.

Ich würde da sehr fix den Bauantrag stellen, ehe er womöglich noch eine Änderung des Bebauungsplan auf den Weg bringt. Vielleicht kannst du dein Haus auch so platzieren, dass du von seiner Grenze weiter als notwendig wegbleibst. Wenn er dann immer noch zicken macht, kannst du drohen, das Haus bis auf die minimalen 3 m an seinen Garten zu schieben.

Wirst allerdings zunächst keine gute Nachbarschaft mit dem Menschen haben...

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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