Selbstvornahme - Kosten abziehen

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Tx-25

Hallo zusammen, leider kam es zu Problemen mit unserem Klempner. Wir haben ihn schriftlich mehrere Fristen gesetzt aufgrund diverser Mängel und noch nicht abgeschlossener arbeiten. Da er darauf nicht reagiert hat, haben wir die Selbstvornahme (wie vorher angekündigt) vorgenommen. Nun ist es dazu gekommen, dass wir durch seine fehlende Arbeit die BAFA-Förderung nicht bekommen haben und uns andere Kosten entstanden sind. Wir mussten andere Handwerker mit der Beendigung der Arbeiten beauftragen. Nun meine Frage: Wie werden die Kosten von seiner Rechnung abgezogen? Wir haben Handwerkerrechnung inklusive Steuern, sowie Nettobeträge wie beispielsweise die Bafa-Förderung. Teilweise hat er auch Positionen teilweise falsch in Rechnung gestellt.
 
J

Jann St

Moin,

das ist innerhalb eines Forums sicherlich schwierig zu beurteilen.

Wie ist überhaupt die Rechtsgrundlage? Könnt ihr eure Ansprüche rechtskräftig durchsetzen?
Sind die entstandenen Kosten in oller Höhe abziehbar oder sind Mehrkosten entstanden weil ihr auch Fehler gemacht habt?

Rein technisch kannst du natürlich die falschen Positionen rausstreichen und begründen und die euch entstandenen Kosten aufaddieren und am Ende von der verbliebenen Summe abziehen und die neue Summe überweisen.
Seid euch aber sicher das ihr Recht habt, ihr werdet sicher Schreiben eines Anwaltes bekommen.
Ich kann mir zumindest gern anschauen wie eure Chance aussieht. Wenn ihr eine Rechtsschutz habt, nehmt euch einen Rechtsbeistand.

lg Jann
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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