Jährliche Erhöhung des Mietzinses???

4,70 Stern(e) 3 Votes
F

Fae-1

Seit fünf Jahren miete ich eine Dachwohnung in einem alten Einfamilienhäuschen. Im ersten Jahr verstarb der Hausbesitzer und ein Enkelsohn kaufte das Haus. In die untere Wohnung zogen Arbeiter des Enkelsohns ein und auch ich war zu der Zeit bei diesem Enkelsohn angestellt. Ich erhielt einen neuen Mietvertrag mit den gleichen Bedingungen des vorderen Vertrages. Nach einem Jahr wurde der Mietzins um Fr. 100.- (monatlich) erhöht. Die Heizkosten seien sehr hoch, da das Haus alt sei und die Türen nicht mehr richtig abdichten. Dem konnte ich nur zustimmen. Die Raumtemperatur betrug 15 Grad im Winter. Wieder ein Jahr später wurde die Miete erneut um Fr. 100.- (monatlich) erhöht. Ich war damit einverstanden mit der Bedingung, dass das Badezimmer neu gemacht wurde. Seit Jahren gelang Wasser in die Grundmauern und der Gestank wurde immer schlimmer. Nach 6 Monaten wurde endlich mit der Sanierung begonnen. Während 5 Wochen musste ich bei Verwandten und Freunden duschen, da eine Trocknungsmaschine installiert wurde. Der Vermieter erlaubte mir in diesem Monat Fr. 100.- von der Miete abzuziehen. Als die Maschine wieder entfernt wurde, erhielt ich eine neue Dusche, jedoch keine neue Toilette oder neues Waschbecken. Die zwei betroffenen Wände wurden einfach ausgetauscht und mit neuen Vinylfolien beklebt, mit denen übrigens das ganze Badezimmer ausgestattet ist. Ich war enttäuscht, aber ich konnte damit leben.
Dieses Jahr erhielt ich eine Rechnung der Gemeinde für den Wasserverbrauch. Da im Vertrag die Nebenkosten inkl. sind, leitete ich die Rechnung meinem Vermieter (mittlerweile mein Ex-Arbeitgeber) weiter. Einen Tag später fand ich die Rechnung wieder in meinem Briefkasten. Daraufhin rief ich den Vermieter an und bat um Erklärung. Dieser teilte mir mit, dass die monatlichen Mieteinnahmen beider Wohnungen nicht mehr alle Nebenkosten Decken können. Da das Haus nur einen Zähler hat, wäre die Rechnung zu zwei gleichen Teilen geteilt worden und dies sei mein Anteil. Wenn ich die Rechnung nicht bezahle, müsste er nächstes Jahr wieder den Mietzins erhöhen. Ich fragte den Arbeiter welcher unter mir wohnt ob dieser ebenfalls die Wasserrechnung erhalten hätte, er verneinte. Somit war die Rechnung nicht geteilt worden und ich müsste nun den gesamten Betrag bezahlen.
Meine Frage ist nun, was für Rechte habe ich? Muss ich die Rechnung wirklich bezahlen? Kann er mir einfach jedes Jahr den Mietzins erhöhen? Ich weiß einfach nicht mehr weiter.
 
F

Fae-1

Ich habe mir natürlich schon überlegt eine neue Wohnung zu suchen. Jedoch hindern mich drei Gründe:
1. Habe ich sehr viel Herzblut in diese Wohnung gseteckt: Ich durfte die Schlafzimmer nach meinen Wünschen beim Einzug renovieren. Alle Kosten wurden vom damaligen Vermieter übernommen. Ich entfernte die Teppiche und die Tapeten an den Wänden. Verlegte neuen Lamminatboden und strich die Wände nach meinen Vorstellungen. Diese Wohnung ist mir so ans Herz gewachsen, ich liebe diese alte Wohnung einfach.
2. Ich zahle relativ wenig Miete (wie im Beitrag erwähnt). Ich müsste monatlich mindestens Fr. 300.- mehr Miete zahlen, was ich mir bei meinem Einkommen nicht Leisten kann.
3. Die meisten freien Wohnungen in meinem Dorf sind Block-Wohnungen. Dort sind Haustiere meistens nicht erlaubt. Seit 6 Jahren habe ich einen Kater und möchte ihn nicht einfach abschieben.

Welche Gründe kann der Vermieter für Mietzinserhöhungen anbringen? Muss er ein bestimmtes Formular ausfüllen oder reicht ein neuer Vertrag?
 
M

MODERATOR

D. Mietzinserhöhungen und andere einseitige Vertragsänderungen durch den Vermieter1 Der Vermieter kann den Mietzins jederzeit auf den nächstmöglichen Kündigungstermin erhöhen. Er muss dem Mieter die Mietzinserhöhung mindestens zehn Tage vor Beginn der Kündigungsfrist auf einem vom Kanton genehmigten Formular mitteilen und begründen. 2 Die Mietzinserhöhung ist nichtig, wenn der Vermieter:
  • a. sie nicht mit dem vorgeschriebenen Formular mitteilt;

  • b. sie nicht begründet;

  • c. mit der Mitteilung die Kündigung androht oder ausspricht.
3 Die Absätze 1 und 2 gelten auch, wenn der Vermieter beabsichtigt, sonstwie den Mietvertrag einseitig zu Lasten des Mieters zu ändern, namentlich seine bisherigen Leistungen zu vermindern oder neue Nebenkosten einzuführen.
Ich denke, Ihr Vermieter hat da einiges falsch gemacht. Sie sollten sich angemessen wehren; das wird sehr gut in Verbindung mit dem Mieterinnen- und Mieterverband gehen.
 
D

Dario-1

Also in diesem Falle, bei der ständigen Mieterhöhung einfach die Wohnung aufgeben. Auch wenn das Herzblut darin steckt, aber am Ende zählt doch auch das Geld. Bei diesem Vermieter, der geltendes Recht bricht, wäre ich schon lange weg.
 
K

Karl-Steffen-1

Genau, das wäre bei mir auch der Fall. Ich kann aber auch den Mieter verstehen, der investiert viel und das mit seinen eigenen Händen. Anstatt sich der Vermieter freut, belegt er diesen mit immer neuen Miterhöhungen.

Solchen Vermietern wünsche ich einmal, Mietnomaden zu bekommen. Dann gehen die Uhren anders.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
Im Forum Schweizer Normen / Versicherungen / Mietrecht gibt es 29 Themen mit insgesamt 180 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben