Notarieller Kaufvertrag eines Grundstückes

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H

headroom

Hallo

Ich und meine Frau wollen ein Grundstück von einer Firma erwerben und es durch einen Bauträgers mit einen Werkvertrag bebauen lassen.
Das Grundstück wird neu eingeteilt darum steht auch im Vertrag die div. Grundstücksnummern.

Da wir uns mit den Fachausdrücken nicht wirklich gut auskennen, wollten wir wissen ob der unten aufgeführte Vertrag so Ok ist

Bitte um Mithilfe

THX

Vom

S.






URNr. /2011 H
Urkundenrolle Nr. /2011 H​


K a u f v e r t r a g

Heute, den
zweitausendelf,
- -​
erschienen vor mir,
Kurt xxxxxx
Notar mit dem Amtssitz xxxxx
in der Geschäftsstelle in xxxx, xxxstraße


1. Als Verkäufer:

Die Firma
xxxx

hier vertreten durch Herrn Wolfgang xxxx, Vermessungsingenieur, geschäftsansässig in xxxx, persönlich bekannt,

aufgrund der heute in Ausfertigung vorgelegten Vollmacht,
von welcher eine beglaubigte Abschrift dieser Urkunde beigefügt ist.

2. Als Käufer:

Die Eheleute, Herr xxxxx, geb. am x. xx 19xx, und Frau xxxx, geb. xxxx, geb. am xxx 19xx, nach ihren Angaben ………., wohnhaft in xxxxx
ausgewiesen durch ihre Personalausweise.

Nach Unterrichtung über den Grundbuchinhalt beurkunde ich auf Ansuchen und bei gleichzeitiger Anwesenheit der Erschienenen ihren Erklärungen gemäß folgenden


K a u f v e r t r a g :

Dem Käufer lag der Entwurf dieses Vertrages vierzehn Tage vor Beurkundung vor. Der Käufer erklärt, dass er ausreichend Gelegenheit hatte, sich vorab mit dem Gegenstand der Beurkundung auseinanderzusetzen.


§ 1
Vorbemerkungen

Im Grundbuch des Amtsgerichts xxxx
ist die Firma xxxx in xxxx,
als Eigentümerin des folgenden Grundbesitzes eingetragen:
Gemarkung xxx​

Lfd.Nr. 778
Flurstück.-Nr. 5080/1 Gebäude- und Freifläche,
xxxxx zu 548 m²,

Lfd.Nr. 779
Flurstück.-Nr. 5080/2 Gebäude- und Freifläche,
xxxx zu 533 m²,

Lfd.Nr. 780
Flurstück.-Nr. 5080/3 Gebäude- und Freifläche,
xxxx zu 471 m².

Diese Grundstücke sind in Abt. II und III des Grundbuchs lastenfrei vorgetragen.


Im Grundbuch ist die Verkäuferin unter xxxxxx eingetragen. Soweit erforderlich, wird Grundbuchberichtigung beantragt.

Die Firma xxxxxx haben für den Grundbesitz eine Vereinbarung über die Ablösung des Erschließungsbeitrages geschlossen. Außerdem hat die Stadt xxxx mit Beitragsbescheid für den Grundbesitz einen einmaligen Abwasserbeitrag erhoben.

Der Ablösebetrag und der Beitrag sind bezahlt.

Die vorgenannten Grundstücke wurden gemäß Fortführungsmitteilung, Az.: …… des Vermessungs- und Katasteramtes xxxx verschmolzen und in verschiedene Grundstücke zerlegt. Hierbei sind u.a. folgende neue Grundstücksflächen entstanden:

Bei den nachstehend angegebenen Flurstücksnummern handelt sich um vorläufige Furstücksnummern.; nach Vorlage der Fortführungsmitteilung werden diese durch die neuen amtlichen Flurstücksnummern ersetzt:

Flurstück.Nr. 5080/D zu ca. 326 m²,

Flurstück.Nr. 5080/G zu ca. 137 m².

Die Lage dieser Grundstücksflächen ergibt sich aus dem dieser Urkunde beigefügten Lageplan, der den Beteiligten zur Durchsicht vorlag.


§ 2
Verkauf, Verpflichtung des Käufers

Die xxxx, vertreten wie angegeben,
- nachstehend "der Verkäufer" genannt -
verkauft
an
die Eheleute xxx und xxxx
zum Miteigentum je zur Hälfte,

- nachstehend "der Käufer" genannt -

a) das vorbeschriebene neu gebildete Grundstück
Flurstück.Nr. 5080/D,

b) sowie einen Miteigentumsanteil von 1/5 an dem
vorbeschriebenen neu gebildeten Grundstück
Flurstück.Nr. 5080/G,

mit allen damit verbundenen Rechten, Bestandteilen und dem Zubehör.

Der Kaufgegenstand (Flurstück.Nr. 5080/D) ist mit einem freistehenden Einfamilienwohnhaus zu bebauen.

§ 3

Kaufpreis

Der Kaufpreis beträgt xxxx,-- EUR
-i.W. xxxxxx-----.

In diesem Kaufpreis sind die Kosten der erstmaligen Erschließung enthalten.

Der Verkäufer erklärt hinsichtlich Steuernummer xxxx:
Dieser Kaufvertrag wird über eine umsatzsteuerfreie Leistung nach § 4 Ziffer 9 Buchstabe a) UStG abgerechnet.

Dieser Grundstückskaufpreis ist zu bezahlen spätestens bis
zum ………..

Der Kaufpreis ist ausschließlich zu Leisten auf das Konto des Verkäufers bei der xxxxxx

Als Verwendungszweck ist anzugeben: "Grundstücksverkauf xxxx, Käufer xxxx".

Auf die Eintragung einer Auflassungsvormerkung als Fälligkeitsvoraussetzung wurde nach Belehrung durch den Notar verzichtet.

Ab Fälligkeit ist der noch nicht bezahlte Kaufpreisteil bis zur Gutschrift auf dem Empfängerkonto mit den gesetzlichen Ver-zugszinsen gemäß § 288 Baugesetzbuch zu verzinsen, ohne dass dies als Fristgestattung gilt.




§ 4
Zwangsvollstreckungsunterwerfung

Der Käufer unterwirft sich wegen der Verpflichtung zur Zahlung des Kaufpreises der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen.

Mehrere Käufer haften als Gesamtschuldner.


§ 5
Finanzierung des Kaufpreises

Der Käufer beabsichtigt u.a. zur Kaufpreisbeschaffung das Kaufobjekt schon vor Eigentumsumschreibung mit Grundpfandrechten zu belasten, mit beliebiger Höhe, Inhalt und Rang.

Um dem Käufer dies zu ermöglichen, verpflichtet sich der Verkäufer, bei Bestellung vollstreckbarer (auch gem. § 800 ZPO) Grundpfandrechte als derzeitiger Grundstückseigentümer mitzuwirken.

Diese Mitwirkungspflicht besteht nur, wenn in den Grund-Schuldbestellungsurkunden folgende Vereinbarungen wiedergegeben werden:

1. Die Grundschuldgläubigerin darf die Grundschuld nur
insoweit als Sicherheit verwerten oder behalten, als sie tatsächlich Zahlungen mit Tilgungswirkung auf den Kauf-preis geleistet hat. Sollte die Grundschuld zurückzugewähren sein, so kann nur ihre Löschung verlangt werden, nicht Abtretung oder Verzicht. Alle weiteren Zweckbestimmungserklärungen, Sicherungs- und Verwertungsvereinbarungen innerhalb oder außerhalb dieser Urkunde gelten erst, nachdem der Kaufpreis vollständig gezahlt ist. Ab diesem Zeitpunkt gelten sie für und gegen den Käufer als neuen Sicherungsgeber.

2. Zahlungen der Gläubigerin bis zur Höhe des Kaufpreises
sind ausschließlich auf das in § 3 dieser Urkunde genannte Konto des Verkäufers zu leisten.

Die Zahlungsanweisung an die Gläubigerin hat unwiderruflich zu erfolgen.

3. Der Verkäufer übernimmt im Zusammenhang mit der
Grundschuldbestellung keinerlei persönliche Zahlungs-pflichten. Der Käufer verpflichtet sich, den Verkäufer von allen Kosten und sonstigen Folgen der Grundschuld-Bestellung freizustellen.

Der Verkäufer erteilt dem Käufer Vollmacht, ihn bei allen vorstehenden Rechtshandlungen zu vertreten.
Der Käufer ist auch ermächtigt, Rangerklärungen aller Art abzugeben und Eigentümerrechte und -Ansprüche an sich aufschiebend bedingt durch die vollständige Kaufpreiszahlung abzutreten. Von den Beschränkungen des
§ 181 Baugesetzbuch ist er insoweit befreit.

Diese Vollmacht ist im Außenverhältnis unbeschränkt; sie kann nur bei den Notarstellen der Notare xxxxx und xxxx in Sxxxxt ausgeübt werden.


§ 6
Besitz, Nutzungen, Gefahr und Lasten

1. Der Besitz und die Nutzungen gehen auf den Käufer ab dem
Zeitpunkt der Zahlung des Kaufpreises über.

2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen
Verschlechterung geht auf den Käufer ab dem Zeitpunkt des Nutzungsübergang über.
Die Verkehrssicherungspflicht übernimmt der Käufer ab demselben Zeitpunkt.

3. Die Grundsteuer hat der Käufer ab dem ……..
zu tragen.

4. Alle Beitragsbescheide, die ab dem ………
ergehen, sowie alle öffentlichen Abgaben und Lasten sind vom Käufer ab demselben Zeitpunkt zu tragen.
§ 7
Gewährleistung

Der Verkäufer verpflichtet sich, dem Käufer den Grundbesitz frei von im Grundbuch eingetragenen Rechten Dritter zu verschaffen.

Vom Bestehen altrechtlicher Dienstbarkeiten oder Baulasten ist dem Verkäufer nichts bekannt.

Der Grundbesitz ist weder vermietet noch verpachtet.

Der Kaufgrundbesitz wurde vom Käufer eingehend besichtigt und wird im gegenwärtigen Zustand verkauft, so wie er heute liegt und steht.

Demgemäß werden sämtliche Rechte und Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel des Vertragsgegenstandes ausgeschlossen, dies gilt im Besonderen auch hinsichtlich des Flächenmaßes, der Verwendbarkeit und Beschaffenheit des Grundstücks, sowie schädlicher Bodenveränderungen oder Altlasten. Besondere Garantien werden vom Verkäufer nicht übernommen.

Auf den vorstehenden Haftungsausschluss kann sich der Verkäufer jedoch nicht berufen, wenn er einen Mangel arglistig verschwiegen hat.


§ 8
Vorkaufsrecht, Genehmigungen

Der Notar wird beauftragt, der Stadt Ludwigshafen am Rhein eine Abschrift dieser Urkunde zu übersenden und diese um Stellungnahme zu ersuchen, ob sie ihr Vorkaufsrecht ausübt.

Alle Erklärungen und Bescheide, auch die von Beteiligten, sollen mit ihrem Eingang beim Notar als zugestellt gelten und damit rechtswirksam sein.

§ 9
Vollmachten

1. Die Beteiligten beauftragen für sich und ihre Erben den
Notar, alles zu tun, was im Rahmen des Vollzugs dieses Vertrages erforderlich oder nach seinem Ermessen zweckdienlich ist.
In diesem Rahmen ist der Notar ermächtigt, die Eintragung des Eigentumswechsels zu bewilligen, Anträge an das Grundbuchamt und andere Behörden zu stellen, abzuändern, zu ergänzen und zurückzunehmen, Anträge auch getrennt zu stellen, Anträge zu verbinden, materielle Erklärungen ggf. auch inhaltlich zu berichtigen etwa durch Änderung und Ergänzung von Bewilligungen, sowie Genehmigungen für die Beteiligten entgegenzunehmen.

Von den Beschränkungen des § 181 Baugesetzbuch ist der Notar befreit.

Gleichzeitig bevollmächtigen die Beteiligten jeden Mitarbeiter an der Notarstelle, insbesondere die Notargehilfinnen Frau xxxx und Frau xxx, und zwar je einzeln und befreit von § 181 Baugesetzbuch, weitere Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen, sofern sich diese nachträglich als erforderlich oder auch nur zweckdienlich erweisen sollten.

Soweit der Käufer den Antrag auf Eintragung einer Auflassungsvormerkung stellt, sind die Bevollmächtigten auch berechtigt, die Löschung der dann zu Gunsten des Käufers bestellten Auflassungsvormerkung zu bewilligen und zu beantragen. Diese Vollmacht ist im Innenverhältnis dahingehend eingeschränkt, dass von ihr nur auf Weisung des amtierenden Notars Gebrauch gemacht werden darf. Der Notar wiederum wird angewiesen, diese Weisung nur zu erteilen, wenn ihm der Verkäufer schriftlich mitgeteilt hat, dass er vom Kaufvertrag zurückgetreten sei und ihm der Käufer nicht innerhalb von 3 Wochen nach Aufforderung an die letztbekannte Adresse nachweist, dass der Kaufpreis bezahlt ist.
Das Grundbuchamt trifft insoweit keine Prüfungspflicht.

Alle Vollmachten erlöschen mit Grundbuchvollzug.


2. Der Käufer bevollmächtigt den Verkäufer, befreit von den
Beschränkungen des § 181 Baugesetzbuch, zu Lasten des vorgenannten Grundstücks Flurstück.Nr. 5080/G eine Baulast zur Sicherung von Ver- und Entsorgungsleitungen zu bestellen, sofern dies für die künftige Bebauung der angrenzenden Wohnhausgrundstücke notwendig ist. Der Verkäufer ist demgemäß bevollmächtigt auch namens des heutigen Käufers alle zur Eintragung von Baulasten erforderlichen oder zweckdienlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen. Etwa bestellte Baulasten bleiben bestehen und werden vom Käufer übernommen.
§ 10
Hinweise

Der Notar wies insbesondere auf folgendes hin:

1. Alle Vereinbarungen, insbesondere der Kaufpreis, müssen
richtig und vollständig beurkundet sein.
nicht beurkundete Abreden sind unwirksam und stellen die Wirksamkeit des ganzen Vertrages in Frage.

2. Der Käufer wird erst mit der Eintragung des Eigentums-
Übergang in das Grundbuch Eigentümer; diese Eintragung kann erst erfolgen, wenn die steuerliche Unbedenklichkeits-Bescheinigung erteilt ist, die Bestätigung vorliegt, dass ein gesetzliches Vorkaufsrecht nicht besteht oder nicht ausgeübt wird und die vollständige Bezahlung des Kaufpreises nachgewiesen ist.

3. Das Baulastenregister hat der Notar nicht eingesehen.



§ 11
Erklärungen zum Grundbuchamt

A u f l a s s u n g

1. Die Beteiligten sind über den vereinbarten Eigentumsüber-
gang in dem Berechtigungsverhältnis gemäß § 2 einig.

Diese materielle Einigung enthält keine Grundbuchbe-willigung. Die Bewilligung der Eintragung der Rechts-Änderung erfolgt aufgrund Vollmacht durch den Notar.

2. Die Eintragung einer Auflassungsvormerkung wird trotz
Belehrung durch den Notar nicht gewünscht.

3. Die Beteiligten schließen hinsichtlich des Grundstücks
Flurstück.-Nr. 5080/G das Recht, die Aufhebung der
Gemeinschaft zu verlangen, für immer aus (§ 1010 Baugesetzbuch) und
bewilligen und beantragen die Eintragung dieses
Ausschlusses in das Grundbuch.

4. Soweit dem Grundbuchamt zum Zwecke der Lastenfrei-
Stellung Urkunden vorgelegt werden, stimmen die Beteiligten gleichzeitig zu und beantragen den Vollzug.

5. Vollzugsmitteilungen des Grundbuchamtes werden jeweils
an den Notar und an alle Beteiligten erbeten.


§ 12
Vorlagesperre

Der Verkäufer weist den Notar an, diesen Vertrag
dem Grundbuchamt zur Eigentumsumschreibung erst vorzulegen, wenn ihm der Verkäufer die Zahlung des Kaufpreises schriftlich bestätigt hat.


§ 13
Kosten, Steuern und Ausfertigungen

1. Die Kosten dieser Urkunde, des grundbuchamtlichen
Vollzugs sowie die anfallende Grunderwerbsteuer trägt der Käufer.

2. Von dieser Urkunde erhalten der Verkäufer und der Käufer
je eine Ausfertigung und je eine beglaubigte Abschrift.

Für das Grundbuchamt und die sonstigen Behörden sind die erforderlichen Abschriften zu fertigen.


Vorgelesen vom Notar,
von den Beteiligten genehmigt
und eigenhändig unterschrieben:
 
B

Bauexperte

Hallo Tom,

...Da wir uns mit den Fachausdrücken nicht wirklich gut auskennen, wollten wir wissen ob der unten aufgeführte Vertrag so Ok ist
Rechtsberatung kann Dir hier nicht gegeben werden, da die diesbezügliche Beratung in Deutschland ausschließlich den beratenden Berufen (Juristen) vorbehalten ist.

Freundliche Grüße
 
H

headroom

Danke für die Antwort.

Und was wäre wenn dieser Vertrag ein ein Beispielvertrag wäre den ich für meine Seminararbeit auf Richtigkeit prüfen müßte? (-;
 
B

Bauexperte

Hallo Tom,

Und was wäre wenn dieser Vertrag ein ein Beispielvertrag wäre den ich für meine Seminararbeit auf Richtigkeit prüfen müßte? (-;
Dann stünden Dir die Bibliotheken der juristischen Fakultät, an welcher Du studierst - zur Verfügung; ganz sicher ein Doktorvater

Freundliche Grüße
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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