Festpreisgarantie 12M gefährdet wg Kapazität- Erfahrungen nach Klage?

4,90 Stern(e) 8 Votes
R

Reltaw2021

Hallo liebe Foristen!

In meinem Vertrag des Fertighaus-Hausherstellers ist eine Festpreisgarantie von 12 Monaten angegeben. Diese ist nicht mit einer Vertragsstrafe bewehrt. Das war nicht durchsetztbar.

Ausgangspunkt einer 26wöchigen Leistungserbringungspflicht (plus Werkferien) ist die Baugenehmigung. Diese liegt vor. Der Weg dorthin war relativ weit, was mir schon komisch vorkam, weil das zu erstellende Haus nicht besonders vom Vorschlag abweicht und der Architekt selbst keine Ideen einbringen musste und die Struktur breits mit dem Hausverkäufer in weiten Teilen abgesprochen und fixiert war.

Knackpunkt ist nun das Fremdgewerk Kellerbau. Der ("Unabhängige") Hausverkäufer und Architekt sichern mir aktuell zu, dass es dazu auch keine weiteren Entscheidungen zu treffen gäbe. Somit sei die Bemusterung des restlichen Hauses nicht mehr abzuwarten. Diese Bemusterung wäre frühestens in zwei Monaten möglich! Der Wunsch nach Bemusterung trifft die Baufirma offenbar gänzlich unvorbereitet.
Leider erhält der Kellerbauer aber die Werkpläne erst nach dieser Bemusterung, angeblich sei das vorher nicht möglich/üblich.

Dazu steht im Vertrag "Der Kellerbau muss mindestens 12 Wochen vor Hausstellung schriftlich fertig gemeldet sein". Ob diese 12 Wochen auf die mindestens 23 Wochen drauf zu rechnen sind, ist mir noch nicht ganz klar.
Jedenfalls ist durch die Verweigerung der Herausgabe der zweifelslos jetzt schon anzufertigenden Kellerpläne der Fertighaushersteller in der Lage nun problemlos die Ausführung über viele weitere Monate hinaus hinziehen- schon allein, weil der Kellerbauer ja erst vom Moment der Planübergabe, die notwendigen Werkstoffe beschaffen wird/ zu beschaffen versucht ;)

Eigentlich interessieren mich nur Erfahrungsberichte, von Leuten, die mit oder ohne Schadensersatzanspruch, gegen Verzögerungsbestrebungen ihres Hausherstellers geklagt haben. Es wäre sehr nett, wenn sich solche dazu äußern könnten. Jeder Anruf bei meiner Rechtsschutzversicherung wird als "Leistungsfall" registriert und mindert mein Scoring. Deshalb möchte ich vorher die Erfolgsaussichten einschätzen.

VG und danke für deinen Erfahrungsbericht!

Reltaw
 
S

Snowy36

Hilft dir jetzt zwar nicht weiter aber die Rechtsschutz hat Bauen so gut wie nie mit versichert - daher würdest du dort auch keine Auskunft bekommen …

Und Anrufe ändern das Scoring normalerweise nicht, nur Leistungsfälle.
Dieser tritt wirklich erst ein wenn die Rechtsschutzversicherung etwas zahlen musste.
 
R

Reltaw2021

Danke Snowy für deinen Einsatz!

Den Hinweis bezüglich Scoring habe ich von der Versicherung selbst. Ohne Leistungsbezug geht es schon los.

Ich habe eine Rechtsschutz für die Widrigkeiten des Lebens und eine spezielle für Bauherren. Ob da Vertrags Streitigkeiten enthalten sind, bezweifel ich allerdings. Und aus den oben genannten Gründen möchte ich die in der Sache auch NOCH nicht anrufen.
 
Tobbster77

Tobbster77

Hilft dir jetzt zwar nicht weiter aber die Rechtsschutz hat Bauen so gut wie nie mit versichert - daher würdest du dort auch keine Auskunft bekommen …

Und Anrufe ändern das Scoring normalerweise nicht, nur Leistungsfälle.
Dieser tritt wirklich erst ein wenn die Rechtsschutzversicherung etwas zahlen musste.
Muss das revidieren. Auch mehrfach telefonische Beratung bzw. rechtliche Fragestellungen können auf lange Sicht dazu führen, das man im scoring fällt oder sogar gekündigt wird. Wohlgemerkt ohne jemals geklagt zu haben.Spreche da aus Erfahrung.
 
W

Wassermann

Du wirst den Vertrag, den du abgeschlossen hast, von einem Juristen durchackern lassen müssen.

Alles was hier jemand sagt, kann höchstens durch Zufall für dich ebenfalls interessant sein.
Daher helfen dir auch Erfahrungen anderer wahrscheinlich kaum weiter.

Sorry ¯\_(ツ)_/¯
 
A

Acof1978

Werkverträge sind doch nach Baugesetzbuch zu schliessen und Schadensersatzansprüche kommen dann aus dem Baugesetzbuch.

Bei uns stehen 200 € je Tag drin bei Überschreitung von 8 Monaten Bauzeit.
 
Zuletzt aktualisiert 24.04.2024
Im Forum Bauland / Baurecht / Baugenehmigung / Verträge gibt es 3126 Themen mit insgesamt 42346 Beiträgen


Ähnliche Themen
Alle Bilder dieser Forenkategorie anzeigen
Oben