Neue KFW-Förderung mit altem Werkvertrag möglich?

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S

S.Henker

Hallo liebe Mitglieder im Hausbau-Forum,
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.

Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?

Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!

Silvio
 
M

minimini

Ich bin keine Expertin, bei unseren KfW-Anträgen stand explizit dabei, dass diese vor Kauf/Vertragschluss gestellt werden müssen.
 
R

RotorMotor

Soweit ich mich erinnere düfen Werkverträge vorher geschlossen werden nur nicht begonnen.
Guck einfach mal in die FAQ der BEG?!

Was mich verwirrt ist, dass du schreibst, wenn nicht innerhalb von 12 Monaten angefangen wird, darf erhöht werden und es wird ziemlich sicher nicht innerhalb der 12 Monate angefangen. Also wird es eh zu einer Erhöhung kommen? Habt ihr nichts im Vertrag stehen, wann das Unternehmen anfangen muss?
 
A

Acof1978

Hallo liebe Mitglieder im Hausbau-Forum,
seit Februar bin ich Bauherr und beabsichtige den Bau eines Einfamilienhauses. Momentan steckt das Projekt noch in den Planungsschuhen, jedoch gibt es mit der Hausbau-Firma ein Problem.
Den Werkvertrag habe ich mit der Firma im Februar 2021 geschlossen. Darin ist ein Festpreis vereinbart. (Auszug: “Der vereinbarte Gesamtpreis ist ein verbindlicher Festpreis. Sollte sich aus von *** nicht zu vertretenden Gründen der Baubeginn über 12 Monate nach Bauwerkvertrag hinaus verschieben, bleibt *** das Recht vorbehalten, für den Lohn- und Materialanteil der Leistungen einen billigem Ermessen entsprechenden Teuerungszuschlag zu berechnen.”)
Meiner Meinung nach war ein bevorstehender Preisanstieg zu diesem Zeitpunkt bereits absehbar, weshalb ich den Vertrag unterzeichnet habe, gleichzeitig war dies auch Argument der Hausbaufirma.
Laut Aussage der Baufirma ist mit einem Baubeginn innerhalb der 12 Monate auch nicht zu rechnen, da es aufgrund der Materialknappheit auf vielen Baustellen zu Verzögerungen gekommen ist. War das im Februar nicht schon absehbar?
Heute telefonierte ich mit der Firma. Anlass war deren Information, dass die neue KFW-Förderung nur mit neu abgeschlossenen Werkverträgen möglich ist. Sie bieten mir an, den alten Vertrag aufzulösen und einen neuen, 30 000 € teureren, abzuschließen, um die Förderung beantragen zu können.

Jetzt zu meinen konkreten Fragen:
1. Ist mit einem im Februar 2021 abgeschlossenen Werkvertrag ein KFW-Förderantrag nach den neuen Bedingungen trotzdem möglich? Der Bau hat ja noch nicht begonnen.
2. Ist die Hausbaufirma in der derzeitigen Situation berechtigt, die Festpreisbindung aufzuheben?

Ich freue mich und bedanke mich im Voraus für eure Antworten!

Silvio
kfw Antrag muss definitiv VOR dem Werkvertrag erfolgen. Wir haben einen Planungsvertrag abgeschlossen und der Werkvertrag kommt dann die Tage. Wobei der Bauunternehmer fast alles zum Jahresanfang bestellt hat und somit keine wesentlichen Steigerung geben wird.

Mit dem jetztigen Werkvertrag kriegst Du definitiv kein kfw Zuschuss mehr. Verstehe nicht wieso Dich das Unternehmen nicht beraten hat. Ihr seid bestimmt schon länger im Kontakt. Wahrscheinlch seit dem letzten Jahr? Bei mir rief der GF ganz aufgeregt an und hat empfohlen noch die BAFA bis zum 31.12.2020 abzuschliessen, damit man darüber die Zuschüsse noch erhält.
 
R

RotorMotor

kfw Antrag muss definitiv VOR dem Werkvertrag erfolgen.
Gibt schon ein paar Ausnahmen:

Hier mal ein Beispiel aus den FAQ: "Im Zuwendungsrecht ist aber anerkannt, dass eine aufschiebende oder auflösende Bedingung in Liefer- und Leistungsverträgen im Hinblick auf die Gewährung der Förderung den Eintritt eines förderschädlichen Vorhabenbeginns verhindert. "

Also es gibt einige Ausnahmen wie zum Beispiel ein Rücktrittsrecht im Vertrag.
Auch möglich ist ein Dokumentiertes Beratungsgespräch und dann anschließend die Kreditvariante.

Die Frage ist allerdings welche dieser Fälle jetzt noch anwendbar sind.
 
S

S.Henker

Also es scheint in der Tat so, dass mit bestehendem Werkvertrag die neue Förderung nicht mehr beantragt werden kann. Ursache ist eine Veränderung bei den Antragsbedingungen. Bis zum 30.06.2021 konnte der Förderantrag auch nach Abschluss des Werkvertrages, musste aber vor Beginn der Bauarbeiten gestellt werden. Jetzt gilt der Stichtag der Werkvertragsunterzeichnung. Das reicht aber auch nicht aus, denn soweit ich herausgefunden habe, muss vor Unterzeichnung sogar die Eingangsbestätigung der KFW abgewartet werden.

Von der Hausbaufirma fühle ich mich in dieser Sache schlecht beraten und hinters Licht geführt. Zum Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung im Februar 2021 muss der Baufirma sowohl ihr zu hohes Auftragsvolumen (konnte ich nicht einschätzen) als auch der bevorstehende Materialkostenanstieg (war mir bewusst) klar gewesen sein.

Fazit:
Selbst wenn ich rechtlich gegen die schlechte Beratung bzw. die Bauverzögerung und damit den Preisanstieg vorgehe, komme ich ja nicht mehr zur KFW-Förderung.
Ich würde mich also notgedrungen auf den Neuabschluss des teureren Werkvertrages einlassen, um die 26250€ Förderung mitnehmen zu können. Was meint ihr?
Vielleicht kann ich im neuen Vertrag den Satz der Preisanpassung herausnehmen lassen oder bekomme eine Zusatzleistung erstattet.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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