Traufhöhe von 3,5 Metern bei einem Vollgeschoss - sinnvolles Dach?

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SimonHolzwarth

Hallo zusammen, meine Frau und ich haben uns ein Grundstück in einem ländlichen Dorf reserviert.
Wir haben großes Interesse dort zu bauen, da wir aus dieser Region stammen. Nun haben wir uns den Bebauungsplan mal ein wenig genauer angeschaut und empfinden die Vorgaben doch als sehr strikt. Wir versuchen aktuell eine sinnvolle Lösung zu bekommen. Zuerst aber mal unsere Anforderungen:
- Wohnfläche ca. 150+ Quadratmeter (mit mindestens 3 Kinderzimmern)
- wir würden auf jeden Fall Unterkellern (allerdings erstmal nicht bewohnbar evtl. später 1-2 Zimmer mit Sonnelicht da leichte Hanglage)

Laut Bebauungsplan sind folgende Punkte vorgegeben:
- 1 Vollgeschoss Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl 0,2 (unser Grundstück hat 700 Quadratmeter)
- Firsthöhe 6,7 M (Die maximale Gebäudehöhe wird als Firsthöhe (FH), als höchster Punkt einer baulichen Anlage definiert. Diese wird ab der Bezugshöhe auf der Erdgeschoss - Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) gemessen. FH max. = Höhe Attika Flachdach.)
- Traufhöhe 3,5 M (Die Traufhöhe (TH) wird am höchsten Punkt des Schnittpunktes der Außenwand mit der Dachhaut/Flachdach ab dem festgesetzten Bezugspunkt (Einfamilienhaus) gemessen.)
- Bezugspunkt: Erdgeschoss – Fußbodenhöhe (Einfamilienhaus) Sämtliche Höhen baulicher Anlagen werden ab Einfamilienhaus ermittelt. Das Erdgeschoss eines Gebäudes ist das Geschoss, welches ein Vollgeschoss gemäß § 20 Baunutzungsverordnung ist. Die zur Erreichung der gewählten Höhenlage des Erdgeschosses notwendigen Abgrabungen und Aufschüttungen sind zulässig.
- Dachformen: SD/SDv/PD/WD 22° bis 30° / FD 0° bis ≤ 5°

Nun haben wir uns bereits verschiedenen Punkte überlegt wie wir das Ganze umsetzten können - bzw. wie wir am meisten Wohnraum für möglichst geringe Zusatzkosten wir Erker oder Dachgauben bekommen.

Mittlerweile sind wir bei einem Satteldach gelandet, um im OG wenigstens einen Teil sinnvoll zu nutzen.

Habt Ihr eine Idee ob das ganze z.B. mit einem Flachdach umsetzbar wäre (wir haben leider keine Architektenausbildung und können daher nicht genau verstehen was bei einem Flachdach erfüllt sein muss um es auf 6,7 Meter zu bauen?)?

Wir sind um jede Hilfe und Unterstützung dankbar um unseren Traum zu erfüllen! Danke im Voraus für eure Unterstützung!!
 
Y

ypg

Habt Ihr eine Idee ob das ganze z.B. mit einem Flachdach umsetzbar wäre
Ja. Als Staffelgeschoss.
Ihr dürft ja nur ein VG bauen, so dürfen OG oder Keller die Richtlinien des VG nicht erreichen.
Google noch mal nach VG für Dein Land (Landesbauordnung), das müssten dann 2/3 oder 3/4 mit einer Raumhöhe für Aufenthaltsräume sein.
 
E

Escroda

wir haben leider keine Architektenausbildung
Zum Glück gibt es Menschen, die eine solche Ausbildung haben - sehr wahrscheinlich auch bei Euch in der Gegend. Denen teilt man seine Wünsche und seine Möglichkeiten mit und dann suchen die sich gegen kleines Geld alle notwendigen Informationen zusammen und entwerfen für Euch ein genehmigungsfähiges Haus, welches möglichst viele Anforderungen erfüllt.

Wenn Du zunächst die Entwurfstalente hier im Forum um Vorschläge bitten möchtest, dann musst Du selber alle notwendigen Informationen zusammensammeln. Anschließend eröffnest Du einen neuen Thread im Unterforum Grundrissplanung/Grundstücksplanung, nachdem Du Dir den ersten angepinnten Beitrag dort durchgelesen, die Punkte kopiert und mit Informationen gefüllt hast. Oft ist es für die Unterstützer wichtig, den gesamten Bebauungsplan zu kennen inkl. der vollständigen textlichen Festsetzungen und des Offenlage- und Rechtskraftsdatums, da hiervon die Definition von Traufe, insbesondere beim Staffelgeschoss, und die Fassung der Baunutzungsverordnung, die u.a. die Berechnungsmethode der Grundflächenzahl/Geschossflächenzahl beschreibt, abhängig ist. Bei Hanglage ist auch ein Lageplan mit Geländehöhenangaben unabdingbar. Ebenfalls ist die Nennung des Bundeslandes hilfreich, da nicht jeder erst im Nutzerprofil recherchieren will.
 
S

SimonHolzwarth

Ja. Als Staffelgeschoss.
Ihr dürft ja nur ein VG bauen, so dürfen OG oder Keller die Richtlinien des VG nicht erreichen.
Google noch mal nach VG für Dein Land (Landesbauordnung), das müssten dann 2/3 oder 3/4 mit einer Raumhöhe für Aufenthaltsräume sein.
traufhoehe-von-35-metern-bei-einem-vollgeschoss-sinnvolles-dach-510257-1.png

Aber was sind denn die Vorgaben für ein Staffelgeschoss in BW? Ich habe mir hier schon echt einen Wolf gesucht... Im anhang habe ich mal eine kurze Skizze gemacht (wäre das so möglich? )
 
N

NatureSys

In der Landesbauordnung BW §2 stehen die Begriffe.
Wichtig ist aber immer die Landesbauordnung aus dem Jahr des Bebauungsplan.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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