Grundbuch Kosten für Eigentumsumschreibung

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G

Gille D

Hallo,
ich hoffe dass ich hier nicht falsch bin.
Bin gerade etwas irritiert und genervt da ich ne ordentliche Rechnung bekommen habe.
Ende 2018 ist meine Mutter gestorben und wir haben uns lang überlegt wie wir die Grundstücke aufteilen sollten. Erbschein kam im August 19. Vermessung war dann Sommer 20 und Termin Notar war Dezember 20. also meiner Meinung nach immer noch innerhalb der zwei Jahre in der die Grundbuchänderung kostenfrei sein sollte , oder?
Tja, für den Kredit habe ich dann in den letzten Wochen immer wieder dem Grundbuchauszug hinterhertelefonieren müssen... unter anderem bekam ich die Auskunft wegen Krankheit und Corona blieb es liegen aber auch dass ich den Notar anrufen soll da gäbe es Ungereimtheiten.
Ok, nach langem Warten ist der Auszug nun endlich da, und gleich hinterher kam ne Rechnung über nen vierstelligen Betrag für Eigentumsumschreibung.
Was soll den das?
Wären diese Kosten sowieso angefallen? Oder weil wir über die zwei Jahre gekommen sind?

Sollte letzteres der Fall sein dann würde ich um genaue Informationen bitten wann welche Frist anfängt. Todestag , Testamentseröffnung , Erbscheinerteilung etc, denn wenn es an der Schlamperei des Notars liegt, dann hat der Spass schnell ein Ende!
 
H

HilfeHilfe

bissi googeln schon die nerven ! Frag deinen Notar wann er es eingereicht hat und schreib das Amt mit diesem Verweis an !

Nur weil sie viel zu tun haben würde ich die Kosten nicht akzeptieren


Nr. 14110 KV Gerichts- und Notarkostengesetz (Kostenverzeichnis zum Gerichts- und Notarkostengesetz) sieht vor, dass die Umschreibung des Eigentums auf den Erben dann kostenfrei ist, wenn der Eintragungsantrag von dem Erben binnen zwei Jahren seit dem Erbfall bei dem Grundbuchamt eingereicht wird.
Wird der Antrag nach Ablauf dieser Zweijahresfrist beim Grundbuchamt gestellt, dann fällt eine volle Gebühr nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz an. Die Höhe der Gebühr im Einzelfall kann aus der auf dem Erbrecht-Ratgeber verfügbaren Tabelle entnommen werden.
 
G

Gille D

Schon mal Danke, der Erbfall ist der Todeszeitpunkt? Denn vor diesem waren wir beim Notar. Einzig was ich mir nun noch vorstellen kann wäre die Rechnung, die war natürlich ein paar Tage unterwegs und die Bezahlung über den Jahreswechsel hat natürlich Feiertagsbedingt auch etwas gedauert. Welche Regelung gilt da?
 
H

HilfeHilfe

Schon mal Danke, der Erbfall ist der Todeszeitpunkt? Denn vor diesem waren wir beim Notar. Einzig was ich mir nun noch vorstellen kann wäre die Rechnung, die war natürlich ein paar Tage unterwegs und die Bezahlung über den Jahreswechsel hat natürlich Feiertagsbedingt auch etwas gedauert. Welche Regelung gilt da?
Frag den Notar ………!!!!!! Der sollte es am besten wissen
 
C

cschiko

Ist denn wirklich nur umgeschrieben worden? Oder, denn danach klingt es auf Grund des Vermessers, noch mehr verändert worden?

Dies könnte eben dann den Ausschlag geben, ohne es genau zu wissen ist glaube ich nur die Umschreibung der alten Grundstücke auf die Erben kostenfrei.
 
U

User0815

Und für die 2-Jahres-Frist zählt nicht der Notartermin, sondern der Eingang des Antrags beim Grundbuchamt.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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