Haftung bei genehmigungsfreistellung

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Raiweired

Mein Bauplatz ist in einem Neubaugebiet. Für dieses Neubaugebiet existiert ein Bebauungsplan. Nach Aussage vom Bauamt ist mein Bauvorhaben genehmigungsfrei wenn der Eingabeplan 1:1 zum Bebauungsplan umgesetzt wurde. Auf dem Deckblatt des Eingabeplans ist "genehmigungsfrei" anzukreuzen (denke der GÜ macht das ?), eine ausführliche Prüfung erfolgt nicht, so das Bauamt. Wie ist nun die rechtliche Situation, wenn im Nachhinein festgestellt wird, z.B. durch einen Nachbarn oder eine Behörde das eine oder mehrere Positionen wie z.B. Dachneigung oder Abstandsfläche nicht dem Bebauungsplan entsprechen. Ich als Laie kann nicht beurteilen ob der Eingabeplan in allen Punkten dem Bebauungsplan entspricht. Haftet der Ersteller des Eingabeplans oder ich als Bauherr oder Beide? Ich meine Ersteller und Bauherr unterschreiben auf dem Eingabeplan, werde ich sehen wenn es soweit ist.
 
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Zaba12

Du als Bauherr haftest erstmal. Deine Freigabe samt Unterschrift, dein Grundstück und dein Haus. Bei Verstößen kommt es drauf an wie heftig diese sind. Von 40€ nachträglich pro Abweichung inkl. Befreiung oder nachträgliches genehmigungsverfahren oderRückbau ist alles möglich.

Im Grunde weißt Du sehr wohl, ob Du vom Bebauungsplan abweichst. Hättest Du keinen Plan würdest Du die Frage nicht stellen. Außerdem weißt Du es jetzt und kannst Dich mit deinem Bebauungsplan und deiner Eingabeplanung beschäftigen. Du gibts frei und Du haftest.
 
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WingVII

Der Bauherr haftet. Rechtssicherheit erhält man nur über ein abgeschlossenes Baugenehmigungsverfahren (u.a. Nachbarunterschriften erforderlich!). Das dauert viel länger aber da erfolgt eine fachtechnische Prüfung durch das Landratsamt.
 
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Raiweired

Danke für die schnellen Antworten. Ich hab´ mir schon sowas gedacht. Der GÜ unterschreibt denke ich auch auf dem Eingabeplan. Der Bauherr, der Laie ist und sich darauf verlässt, dass beauftragte Fachleute nicht gegen den existierenden Bebauungsplan verstossen steht in der Verantwortung und der Profi nicht ????????????? Wie kann man den Ersteller, der Profi ist und Geld für die Aufgabenstellung bekommt in die Pflicht nehmen?
 
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WingVII

Wie kann man den Ersteller, der Profi ist und Geld für die Aufgabenstellung bekommt in die Pflicht nehmen?
Die Aufsichtsbehörde wird ersteinmal den Grundstückseigentümer ins Visier nehmen. Das heißt aber m.E. nicht, dass der Grundstückseigentümer den Planer je nach Vertragswerk nicht auch in Regress nehmen kann.
 
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Raiweired

Im Grunde weißt Du sehr wohl, ob Du vom Bebauungsplan abweichst.
Nein weiß ich nicht, ich arbeite in einer ganz anderen Branche wie die Bauindustrie. Den Bebauungsplan habe ich gelesen aber nicht alles verstanden. Ich lasse ein Kataloghaus das schon x-mal gebaut wurde bauen. Für dieses Haus existieren Pläne die vom GÜ auf die Anforderung des Bebauungsplan anzupassen sind, dafür bezahle ich Geld und erwarte entsprechende Umsetzung. Wenn ich einen "Ärztlichen Bericht" bekomme muss ich auch nicht alles verstehen was der Arzt sagen will.

Hättest Du keinen Plan würdest Du die Frage nicht stellen.
Ich habe noch keinen Plan, nur einen Entwurf. Stelle mir aber die Frage wer bei Verstößen gegen Vorgaben haftet, das ist doch legitim, oder?
In dem Entwurf ist eine große Stützmauer eingezeichnet, kommt mir sehr wuchtig vor, könnte aber damit leben. Ich kann nicht beurteilen ob dies dem Bebauungsplan entspricht oder nicht, dafür leiste ich mir einen GÜ.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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