Doppelhaushälfte: zwei Verträge (Grundstücksinhaber und Baufirma)

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H

HubiTrubi40

Hallo zusammen,

ich mal wieder...aber ihr habt mich so gut beraten, dass ich von meinem letzten Hauskaufversuch abgesprungen bin (zu Recht!). Nun habe ich wieder was neues und auch hier scheint es den einen oder anderen Stolperstein zu geben. Es handelt sich um eine Doppelhaushälfte (insgesamt werden 12 gebaut). Der Anbieter ist eine Immobilienvermittlungsagentur. Das Grundstück gehört einem Investor und wird real geteilt. Es wird zwei Verträge geben: einen mit dem Grundstücksinhaber über den Kauf des Grundstücks und einen mit dem Bauunternehmen (Werkvertrag). Der notarielle Kaufvertrag geht über die Kaufsumme des Gesamtpakets (knapp über 600.000 + NK). Da es sich um ein sogenanntes Initiatorenmodell handelt (noch nie vorher gehört, soll aber laut dem Vermarkter üblich sein) kann man Extras danach noch einschliessen, also z.B. weiteres Bad etc.. Diese Kosten werden dann separat angerechnet,kommen also dann dazu, wobei hier sogenannte Varianten vom Grundriss angeboten werden. Vorteil wäre, dass Grunderwerbsteuer und Notarielle Kosten nur auf das Grundpaket angerechnet werden. Die Ersparnis ist übersichtlich. Durch die Varianten kommen je nachdem nochmals 15-20000 auf den Kaufpreis drauf, je nachdem was man will.
Jetzt hatte ich mit einem Anwalt gesprochen und der meinte Finger weg. Warum? Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben. Wie seht ihr das? Das Unternehmen wirkt seriös und mein Eindruck ist, dass dies häufiger so läuft, aber es scheint ja kein Bauträger im eigentlichen Sinne zu sein. Wie auch immer. Ich bin mal wieder unsicher, ob man sowas machen kann. Ich könnte nun reservieren. Dazu müsste ich 1000 Euro zahlen, die ich allerdings auch wieder bekomme, wenn ich innerhalb von 4 Wochen von der Reservierung zurücktrete. Diese 4 Wochen sind für die Abklärung der Finanzierung gedacht sowie weiteren Beratungs und Planungsgesprächen und den Notartermin. Kann man das machen? Sonst sieht es sowiet oK aus, Haus und Grundstück sind OK (260 qm). Denke mit Selberbauen (steh immer noch auf der Warteliste für einen Bauplatz) kommt man nicht günstiger und Bestandsimmobilien sind meistens genauso teuer wenn nicht noch teurer. Hab grade ein kleineres Reihenhaus (125 qm vs. 140 qm wie in diesem Angebot), das ich am Samstag anschaue. Erstens ist dieses deutlich älter und Preis ist auch um die 600k. Achso, was mich noch etwas gewundert hat an dem Angebot: Bauzeit ab Baubeginn (geplant ab September (Baugenehmigung soll wohl schon vorliegen) liegt bei 20 Monaten. Das finde ich schon recht lang. Also Einzug in ca. 2 Jahren erst möglich.

Viele Grüsse, Hubi
 
H

HubiTrubi40

@hanghaus2000 bist du Anwalt? Ich han das Gefühl vieles läuft mittlerweile in dieser Art Konstrukt. Das letzte Angebot was ich hatte, da waren sogar 3 Parteien involviert, die man hätte bezahlen müssen. Was wäre denn das Risiko in diesem Konstrukt oder ist das generell eher ungwöhnlich?
 
H

HubiTrubi40

Ich hab jetzt nochmals auf dem Schild geschaut. Grundstückseigebtümer ist eine Projektentwicklungsfirma (laut Internetauftritt eine größere Firma). Bauherr ist eine Baufirma. Das sind die beiden mit denen die Verträge laufen. Und den Vertrieb übernimmt diese Immobilienvermittlung.
 
11ant

11ant

Da es sich um ein sogenanntes Initiatorenmodell handelt (noch nie vorher gehört, soll aber laut dem Vermarkter üblich sein)
So so, aha, ach was.
Vorteil wäre, dass Grunderwerbsteuer und Notarielle Kosten nur auf das Grundpaket angerechnet werden.
Liebelein, jetzt enttäuschst Du mich aber - ich dachte, Du würdest hier schon ein bißchen gelesen haben (?)
Jetzt hatte ich mit einem Anwalt gesprochen und der meinte Finger weg. Warum? Weil man zwei Verträge abschliesst und somit Probleme kriegen könnte, bei wem man am Ende die Gewährleistung einklagt, sollte es etwas geben. Wie seht ihr das?
Finger weg ist die richtige Essenz. Aber die Begründung legt den Schluss nahe, das sei nicht gerade das bevorzugte Rechtsgebiet dieses Anwaltes.
Mein bücherregal für Deine nächsten Abende wäre dieses:
und am Rande auch https://www.hausbau-forum.de/threads/schluesselfertiges-haus-vorzeitige-abnahme-moeglich.37104/#post-448713
Wie auch immer. Ich bin mal wieder unsicher, ob man sowas machen kann.
Siehe obige Lesetip-Liste glaube ich zwar nicht an das einzige Ei des Kolumbus, das wir hier noch nicht als Wunschgeschwätz entlarvt hätten. Aber ich schaue mir das gerne einmal unverbindlich näher an, meine Kontaktmöglichkeit steht inzwischen auch unter "Informationen" in meinem Profil. Wetterbedingt antworte ich allerdings aktuell manchmal erst nach mehreren Tagen.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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