Bauland als Biotop ausgewiesen (FIS-Natur vs. Flächennutzungsplan)

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A

andreas89

Einen schönen Guten Abend,

ich lese seit einigen Wochen fleißig hier mit und konnte dadurch schon viele Infos sammeln. :)
Wir haben vor ca. 6 Wochen eine Bauvoranfrage auf ein Grundstück meiner Schwiegereltern gestellt, welcher verganenen Freitag abgelehnt wurde.

Wir haben uns vor der Anfrage entsprechend mit Karten vom Bayernatlas, FIS-Natur & Co. beschäftigt, in der Hoffnung alles zu berücksichtigen.
Das Grundstück ist lt. Bodenrichtwertauskunft Wohnbaufläche. Entwicklungszustand: B (Baureifes Land)

Kurz zum Grundstück an sich, aktuell ist das eine grüne Wiese mit 5 alten Apfelbäumen die teils morsch sind und fast keine Äpfel mehr abwerfen.


Nun haben wir die Antwort des Bauamtes der Stadt, wo uns u.a. folgendes mitgeteilt wird:

"Zudem kartiert der Flächennutzungsplan einen Teil der Baufläche als Biotop."
"Der Eingriff in das Biotop müsste durch ausreichende Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen werden. Hierfür ist ein Freiflächengestaltungsplan zu erstellen,
der Auskunft über die geplanten Eingrünungen, erhaltene Baumstandort sowie Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierungen gibt."

Hier habe ich einen Ausschnitt aus dem FIS-Natur Online, die zwei roten Pfeile zeigen die beiden betroffenen Grundstücke:

FIS-Natur.png



Wir haben vorher auch im Umweltatlas nachgeschaut und sorgfältig geprüft:

bauland-als-biotop-ausgewiesen-fis-natur-vs-flaechennutzungsplan-500043-1.png


Auch im Bayernatlas ist davon nichts als Biotop, etc. ausgewiesen.


Nach etwas suchen habe ich den Freiflächennutzungsplan online gefunden, der folgendes ausweist:
(Dieser war mir vorher leider nicht bekannt)

Flaechennutzungs-_und_Landschaftsplan-2020.png


Legende:
Legende_Flaechennutzungs-_und_Landschaftsplan-2020.png



Jetzt ist hier vermerkt, dass hier der Großteil der beiden Grundstücke als Biotop markiert ist. (Meinen Schwiegereltern ist davon nichts bekannt.)
Bisher haben wir noch nicht telefonisch/schriftlich nachgefragt, da ich mich vorher entsprechend informieren möchte.


Folgende konkreten Frage habe ich:

1. Woher bekomme ich detailliertere Informationen zu diesem "Biotop"?
- Was für eine Art Biotop ist das? Gibt es da online Möglichkeiten?
- Wer ist dafür zuständig/ bzw. wer ist der sinnvollste Ansprechpartner?
2. Kann die Stadt das bei sich einfach als Biotop kennzeichnen und andere Ämter nicht? Oder ist das seit 2006 noch nicht digitalisiert :rolleyes:
3. Kann man den o.g. Freiflächengestaltungsplan selbst erstellen oder empfiehlt sich hier einen Profi zu engagieren?
4. Welche weitere Vorgehensweise ist am sinnvollsten? (Wir wollten jetzt einfach mal freundlich beim Bauamt nachfragen und uns Informationen geben lassen)

Vielen Dank & einen schönen Abend.

Gruß,
Andreas
Legende_Flaechennutzungs-_und_Landschaftsplan-2020.png

Umweltatlas.png

Umweltatlas.png
 
M

Myrna_Loy

Das entsprechende Gesetzt ist in Bayern aber 2020 überarbeitet worden, so dass viele dieser Wiesen nicht mehr geschützt wären. Ich weiß nicht, was der aktuelle Stand dazu ist.
 
O

Osnabruecker

(Wir wollten jetzt einfach mal freundlich beim Bauamt nachfragen und uns Informationen geben lassen)
Genau das ist der richtige Weg.
Häufig wollen die euch nix böses...
Es kann halt bei einer Obstwiese mit Ersatzpflanzungen oder Ausgleichszahlungen schon erledigt sein.

Hörer in die Hand und anrufen.
 
E

Escroda

1. Woher bekomme ich detailliertere Informationen zu diesem "Biotop"?
Von der unteren Naturschutzbehörde
Gibt es da online Möglichkeiten?
Unwahrscheinlich
Wer ist dafür zuständig/ bzw. wer ist der sinnvollste Ansprechpartner?
Landratsamt, Fachbereich 42
2. Kann die Stadt das bei sich einfach als Biotop kennzeichnen und andere Ämter nicht?
Ja
3. Kann man den o.g. Freiflächengestaltungsplan selbst erstellen
Ja, wenn man die notwendigen Fachkenntnisse hat
empfiehlt sich hier einen Profi zu engagieren?
Ja
4. Welche weitere Vorgehensweise ist am sinnvollsten?
Um hier im Forum konkretere Hilfe zu bekommen, sind konkretere Informationen notwendig, z.B. Umfang der Bauvoranfrage und vollständige Antwort der Behörde.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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