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lisa-kessler
Hallo liebe Forummitglieder,
wir haben im August 2020 bereits die Auftragsbestätigung für unser Haus unterschrieben.
Im Oktober diesen Jahres werden wir den Werkvertrag unterzeichnen und im November wird die Bodenplatte gemacht.
Ab Mai ca. fängt der Erdbauer an.
Die Hausstellung ist nächstes Jahr im April.
Jetzt haben wir von den massiven Preissteigerungen im Holzsegment gehört.
Kann uns eine Preiserhöhung erwarten trotz der unterzeichneten AB?
Wortlaut AB: "Haus: März/April 2022, je nach Wetterlage und Fertigstellung der Vorarbeiten.
Die Finale Bausumme wird nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung und Bemusterung im Werkvertrag festgehalten.
Im Falle einer Finanzierungsabsage der Kreditinstitute erlischt die Auftragsbestätigung ohne Aufwandskosten.
wir haben im August 2020 bereits die Auftragsbestätigung für unser Haus unterschrieben.
Im Oktober diesen Jahres werden wir den Werkvertrag unterzeichnen und im November wird die Bodenplatte gemacht.
Ab Mai ca. fängt der Erdbauer an.
Die Hausstellung ist nächstes Jahr im April.
Jetzt haben wir von den massiven Preissteigerungen im Holzsegment gehört.
Kann uns eine Preiserhöhung erwarten trotz der unterzeichneten AB?
Wortlaut AB: "Haus: März/April 2022, je nach Wetterlage und Fertigstellung der Vorarbeiten.
Die Finale Bausumme wird nach Fertigstellung der Genehmigungsplanung und Bemusterung im Werkvertrag festgehalten.
Im Falle einer Finanzierungsabsage der Kreditinstitute erlischt die Auftragsbestätigung ohne Aufwandskosten.