Grenzbebauung mit Doppelhaushälfte zum Nachbargrundstück

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Frevan0110

Hallo zusammen!

Mein Partner (28) und ich (25) interessieren uns derzeit für einen Grundstückskauf in Niedersachsen und da wir bisher keinerlei Erfahrungen in diesem Gebiet haben, wollten wir hier im Forum mal nachfragen. :)
Es handelt sich um das Flurstück mit der Nummer 23/6 und 489qm. Laut Bebauungsplan sind nur Doppelhaushälften vorgesehen mit einem Vollgeschoss.
Die Verkäuferin hat von den derzeitigen Eigentümern des Nachbargrundstücks (24/5) ein formlose Einwilligung mit Unterschriften eingeholt, in der diese einer Grenzbebauung zustimmen. Da an "unserem Grundstück" auf der rechten Seite eine Zufahrt liegt, können wir nur die Doppelhaushälfte an der Grenze zum Flurstück 24/5 bauen.


Flurstücke.JPG
Bebauungsplan.JPG


Nun würden wir gerne wissen, inwieweit die Nachbarn (gibt da derzeit wohl Klärungsbedarf in der Erbschaft) die Grenzbebauung bei einer Bauvoranfrage oder dem endgültigen Bauantrag doch ablehnen können. Nach unserem Verständnis (welches natürlich nichts heißt) ist ja laut dem Bebauungsplan klar geregelt, dass nur Doppelhaushälfte zulässig sind und demnach die Nachbarn da prinzipiell auch nicht gegen angehen können? Zudem kommt hinzu, dass das Grundstück 24/5 von den Nachbarn noch nicht geteilt wurde. Es waren vor einigen Jahren sehr lange, schlauchförmige Grundstücke wo unser Flurstück ebenfalls aus einer Teilung hervorging. Laut Verkäuferin besteht wohl auch kein Bau- oder Verkaufsvorhaben von der Nachbarseite aus. Demnach würde unsere Doppelhaushälfte laut ihr dort erstmal alleine stehen.

Wir sind uns derzeit unsicher, ob man dieses Grundstück kaufen sollte, wenn die Möglichkeit besteht, dass Nachbarn oder deren zukünftige Erben unserem Bauvorhaben widersprechen können (wir wollen erst in 2 Jahren bauen). Denn ohne Grenzbebauung ist das Grundstück im Prinzip nicht nutzbar. Würden wir also jetzt eine Bauvoranfrage stellen, ist diese ja anscheinend 3 Jahre gültig. Sollten die Nachbarn dem Bauvorhaben jetzt zustimmen, ist diese Zustimmung immer noch gültig auch wenn die Nachbarn wechseln sollten?

Vielen Dank bereits im Voraus und schöne Ostern! :)
 
E

Escroda

Nun würden wir gerne wissen, inwieweit die Nachbarn (gibt da derzeit wohl Klärungsbedarf in der Erbschaft) die Grenzbebauung bei einer Bauvoranfrage oder dem endgültigen Bauantrag doch ablehnen können.
Insoweit sie keine Baulasterklärung oder Grunddienstbarkeitsbewilligung unterschreiben.
Nach unserem Verständnis (welches natürlich nichts heißt) ist ja laut dem Bebauungsplan klar geregelt, dass nur Doppelhaushälfte zulässig sind
Kann ich nicht bestätigen, da der Bebauungsplan nicht lesbar ist.
und demnach die Nachbarn da prinzipiell auch nicht gegen angehen können?
Müssen sie auch nicht, denn Ihr bekommt erst mal gar keine Baugenehmigung ohne eine Form der Anbausicherung (s. §5, Abs. 5, Satz 2 Niedersächsische Bauordnung).
Zudem kommt hinzu, dass das Grundstück 24/5 von den Nachbarn noch nicht geteilt wurde.
Baurechtlich irrelevant.
wenn die Möglichkeit besteht, dass Nachbarn oder deren zukünftige Erben unserem Bauvorhaben widersprechen können
Diese Möglichkeit kann die Verkäuferin durch Betreiben einer Eintragung einer Grunddienstbarkeit zulasten 24/5 und zugunsten 23/6 ausschließen. Eventuell ist es möglich auch schon die Baulast eintragen zu lassen. Manche Genehmigungsbehörden verweigern das aber mangels konkretem Vorhaben.
Würden wir also jetzt eine Bauvoranfrage stellen, ist diese ja anscheinend 3 Jahre gültig.
Nein, da sie ohne Sicherung nicht positiv beschieden würde.
Sollten die Nachbarn dem Bauvorhaben jetzt zustimmen, ist diese Zustimmung immer noch gültig auch wenn die Nachbarn wechseln sollten?
Ja, wenn die Zustimmung rechtssicher durch Baulast und / oder Grundbucheintrag aktenkundig ist.
 
11ant

11ant

Kann ich nicht bestätigen, da der Bebauungsplan nicht lesbar ist.
Ich kann den Nachverdichtungsbereich noch nicht einmal als überhaupt erschlossen erkennen.

Welche Gemeinde macht solchen Blödsinn, hier jeden Eigentümer nach seinem Gutdünken sein Grundstück teilen zu lassen, wenn eine Nachverdichtung gewollt ist ? - das kann man doch nicht ernsthaft nur mit einem Baufenster sicherstellen, daß das nicht völlig anarchisch ausfranst !

Ohne Umlegung sehe ich hier jegliche neue Bebauung auf Doppelhaushälfte beschränkt, aber auch die brauchen ja eine Erschließung. Die kann man doch nicht ernsthaft mittels GFL über die (einseitigen) Bauwiche der Vorderlieger bewerkstelligen wollen - gehört das zur Gemarkung der Gemeinde Goalkeeperhausen ? *ROTFL*
 
Zuletzt bearbeitet:
Zuletzt aktualisiert 18.04.2024
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