H
Hausner
Hallo,
uns wurde die Baugenehmigung zugesprochen. Wir haben ein Grundstück, das in zweiter Reihe liegt. Über ein 3,5 m breites Flurstück, das sich auch in meinem Besitz befindet, kommen wir vor zur Strasse. Das Besondere bei uns: Es geht noch ein Fuss- und Waldweg (ein geschotterter Weg) an unserem Grundstück entlang als zweite Zufahrt. Der Weg ist in öffentlicher Hand. Dort liegen auch Medien wie Strom, Wasser und Telekom. Unsere Nachbarn, die auch in zweiter Reihe gebaut haben, konnten darüber anschliessen (der Weg ist einfach viel kürzer). Der Nachbar, der zeitlich zuletzt gebaut und angeschlossen hat, hat dies im Jahre 2006 getan. Der Anschlussweg an diese Medien ist so viel kürzer, dass es einfach Sinn macht, da anzuschliessen. Auch die Stadtwerke empfehlen dies, denn das liegt als Stellungnahme der Stadtwerke der Baugenehmigung bei. Technisch scheint es also keinen Hinderungsgrund zu geben.
Dennoch bekomme ich als Auflage, dass die Leitungsführung über meinen Privatweg zu erfolgen hat. Begründung: Keine. Ich frage mich nun, was ich tun kann. Ich habe bei den Stadtwerken angerufen und die Dame will sich auch kümmern und mit der Stadt klären. Zumindest das will ich abwarten bevor ich selbst bei der Stadt anrufe. Sollte das alles negativ sein, was kann ich denn dann tun? Letztlich gibt es Präzedenzfälle und technisch spricht nichts dagegen. Das ganze ist natürlich ein echter Kostentreiber wenn ich von vorne anschliessen muss.
Das nächste Problem mit der Stadt hat weniger mit der Baugenehmigung zu tun. Obwohl ich eine 3,5 m breite private Zufahrt habe von der öffentlichen Strasse kommen die Baufahrzeuge (ich baue ein Fertighaus) da nicht rum. Das wusste ich schon im Vorfeld. Dafür wollte ich die zweite Zufahrt (oben genannter Fuss- und Waldweg) nutzen. Auch die Nachbarn, die 2006 gebaut haben, haben das so gemacht. Ich habe Bilder von diesem Bauvorhaben, wie ein LKW den Weg entlangfährt und ein grosser Kran auf diesem Weg steht. Deswegen war das für mich immer gesetzt, dass wir das auch dürfen. Pustekuchen. Ich habe neulich mit dem Tiefbauamt telefoniert. Einer meinte, es wäre kein Problem den Weg zu nutzen. Dann hat mich danach jemand aus dem Tiefbauamt zurückgerufen und mich zur Schnecke gemacht und meinte, dass der Weg nicht dafür gemacht sei und er genehmigt die Zufahrt der Baustellenfahrzeuge nicht. Gut, die Meinung eines Einzelnen. Ich müsste theoretisch einen Antrag stellen, allerdings kenne ich das genaue Datum auch nicht, wann ich den Weg benutzen möchte. Ich weiss nicht, wie ich da vorgehen soll. Irgendwie fühlen sich beide Punkte (der mit der Baugenehmigung oben und das mit der Zufahrt der Baustellenfahrzeuge) wie Willkür an. Habt ihr Tipps für mich, wie ich am Besten vorgehe?
uns wurde die Baugenehmigung zugesprochen. Wir haben ein Grundstück, das in zweiter Reihe liegt. Über ein 3,5 m breites Flurstück, das sich auch in meinem Besitz befindet, kommen wir vor zur Strasse. Das Besondere bei uns: Es geht noch ein Fuss- und Waldweg (ein geschotterter Weg) an unserem Grundstück entlang als zweite Zufahrt. Der Weg ist in öffentlicher Hand. Dort liegen auch Medien wie Strom, Wasser und Telekom. Unsere Nachbarn, die auch in zweiter Reihe gebaut haben, konnten darüber anschliessen (der Weg ist einfach viel kürzer). Der Nachbar, der zeitlich zuletzt gebaut und angeschlossen hat, hat dies im Jahre 2006 getan. Der Anschlussweg an diese Medien ist so viel kürzer, dass es einfach Sinn macht, da anzuschliessen. Auch die Stadtwerke empfehlen dies, denn das liegt als Stellungnahme der Stadtwerke der Baugenehmigung bei. Technisch scheint es also keinen Hinderungsgrund zu geben.
Dennoch bekomme ich als Auflage, dass die Leitungsführung über meinen Privatweg zu erfolgen hat. Begründung: Keine. Ich frage mich nun, was ich tun kann. Ich habe bei den Stadtwerken angerufen und die Dame will sich auch kümmern und mit der Stadt klären. Zumindest das will ich abwarten bevor ich selbst bei der Stadt anrufe. Sollte das alles negativ sein, was kann ich denn dann tun? Letztlich gibt es Präzedenzfälle und technisch spricht nichts dagegen. Das ganze ist natürlich ein echter Kostentreiber wenn ich von vorne anschliessen muss.
Das nächste Problem mit der Stadt hat weniger mit der Baugenehmigung zu tun. Obwohl ich eine 3,5 m breite private Zufahrt habe von der öffentlichen Strasse kommen die Baufahrzeuge (ich baue ein Fertighaus) da nicht rum. Das wusste ich schon im Vorfeld. Dafür wollte ich die zweite Zufahrt (oben genannter Fuss- und Waldweg) nutzen. Auch die Nachbarn, die 2006 gebaut haben, haben das so gemacht. Ich habe Bilder von diesem Bauvorhaben, wie ein LKW den Weg entlangfährt und ein grosser Kran auf diesem Weg steht. Deswegen war das für mich immer gesetzt, dass wir das auch dürfen. Pustekuchen. Ich habe neulich mit dem Tiefbauamt telefoniert. Einer meinte, es wäre kein Problem den Weg zu nutzen. Dann hat mich danach jemand aus dem Tiefbauamt zurückgerufen und mich zur Schnecke gemacht und meinte, dass der Weg nicht dafür gemacht sei und er genehmigt die Zufahrt der Baustellenfahrzeuge nicht. Gut, die Meinung eines Einzelnen. Ich müsste theoretisch einen Antrag stellen, allerdings kenne ich das genaue Datum auch nicht, wann ich den Weg benutzen möchte. Ich weiss nicht, wie ich da vorgehen soll. Irgendwie fühlen sich beide Punkte (der mit der Baugenehmigung oben und das mit der Zufahrt der Baustellenfahrzeuge) wie Willkür an. Habt ihr Tipps für mich, wie ich am Besten vorgehe?