Haus wegen Brand bei Nachbar unbewohnbar - Wer trägt die Kosten?

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andimann

andimann

N'abend.
Nicht unser Haus, aber das meines Bruders. Im Nachbarhaus meines Bruders hat es letzte Nacht gebrannt, sie sind nachts von der Feuerwehr aus den Betten geholt worden und dann wirklich nur im Nachthemd mit zwei Kleinkindern aus dem Haus gelaufen. Gott sei dank ohne Rauchgasvergiftung oder andere körperliche Schäden. Mein Bruder sagte mir, dass das Haus beim Verlassen bereits komplett verraucht war und der Rauch durch alle Ritzen in den Wänden und Fussböden zog (ein mindestens 350 Jahre alter Altbau).

Erstmal ein großes Hoch auf die Heidelberger Feuerwehr.... das wäre nur wenige Minuten später wirklich übel geworden, einen zweiten Fluchtweg gibt es in diesen Häusern nicht.

Sie konnten heute einmal kurz in Begleitung in das Haus und das Notwendigste holen. Dabei fiel sofort ein extremer Brandgeruch im Haus auf und noch schlimmer; an vielen Ritzen und Spalten in Wänden und Böden hängen sogar kleine Russfahnen. Sprich, der Rauch ist wirklich durch jede Ecke durchgezogen. Da reden wir also nicht mehr einmal feucht durchwischen und gut ist. Sondern von vermutlich mindestens mehrwöchigen Renovierungen, eventuell auch Fußboden erneuern usw. Dann wohl mehrere Monate. Wenn sich der Denkmalschutz einschaltet noch länger....

Nun stellt sich die Frage, welche Versicherung bezahlt in welchen Rahmen was? Das scheint deutlich weniger eindeutig geregelt zu sein, als bei Verkehrsunfällen und ich finde bei einer ersten Recherche in Netz ganz unterschiedliche Angaben.
Gibt es da fixe Regeln? Oder hängt man wirklich davon ab, ob der Mieter im Nachbarhaus überhaupt eine Privathaftpflicht hat?

Viele Grüße,

Andreas
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
N

nordanney

Meines Erachtens ist die Sache ganz klar. Die Feuerversicherung des Hauses, das gebrannt hat, wird den Schaden übernehmen. So kenne ich zumindest vorher Versicherungen. Hat mit Haftpflicht nichts zu tun
 
H

haydee

Kommt drauf an. Ein Freund hat nichts bekommen, da der Brand 4 Etagen höher von einem Kleinkind (hatte am Herd gedreht) verursacht wurde. Allerdings ging es da nur um Kleinkram. Wohnung zu Haus
kein Denkmal
kein Wasser
nur Rauch und Staub in jeder Ritze
 
H

haydee

Damals wurde abgelehnt da Kleinkind der Verursacher war. Aufsichtspflicht war nicht verletzt.
Kann sich geändert haben ist 20 Jahre her. Muss nur jemand gegen die Ablehnung erfolgreich vorgegangen sein einschließlich Klageweg.
 
H

hampshire

Ich finde die Frage spannend und die Sache nicht klar und interessiert an der Auflösung.
Es wäre mir neu, wenn die Feuerversicherung auch Schäden an Nachbargebäuden decken würde.
Eine Haftpflichtversicherung tritt für Feuerschäden an Nachbargebäuden vermutlich auch nicht ein, wenn keine Pflichten verletzt wurden
Hat der Bruder eine Gebäudeversicherung, wird diese eintreten. Möglicherweise werden die versuchen sich das Geld zurück zu holen.
Hat der Bruder keine Gebäudeversicherung, könnte es teuer werden.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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