Brauche Hilfe bei Drempel / Traufe / Neigung

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L

Langis

Schönen guten Morgen.

Ich bräuchte mal den Rat eines Spezialisten.

Folgende Werte sind aus dem Bebauungsplan für unser Grundstück vorgesehen.

Dachneigung: 35-45°
Traufhöhe 3,5-4,0m
Firsthöhe 8,5-10,5m
Zulässige Anzahl der Vollgeschosse: Max I
Zulässige Bauweise: offen
Zulässige Dachformen: SD
Grundflächenzahl: 0,4
Geschossflächenzahl: 0,6

Jetzt möchte ich gerne wissen, ob es generell möglich ist mit den Max angegebenen Werten z.B. Traufhöhe 4m, ein Einfamilienhaus ca. 140m² Grundfläche mit einer Drempelhöhe von 1m im Dachgeschoss auf diesem Grundstück errichten zu lassen? ( Wenn man mit der Max Höhe der Traufe und der First plant, erweitert sich der Drempel doch automatisch nach oben, oder sehe ich das falsch?) Wir wollen nämlich den Drempel relativ hoch haben, damit man sich nachträglich im Spitzboden normal bewegen kann und ggf. vielleicht noch ein Zimmer hinzu plant.

Und die Sache mit dem Vollgeschoss dürfe in unserem Beispiel doch eigentlich auch kein Problem sein oder? Da das EG sowieso Vollgeschoss ist und das 1.Geschoss unter dem Dach liegt, somit also als Dachgeschoss zählt und kein Vollgeschoss ist.

Über eine fachmännische Aufklärung wäre ich dankbar.

Vielen Dank im voraus.
 
E

E.Curb

Hallo,

Und die Sache mit dem Vollgeschoss dürfe in unserem Beispiel doch eigentlich auch kein Problem sein oder? Da das EG sowieso Vollgeschoss ist und das 1.Geschoss unter dem Dach liegt, somit also als Dachgeschoss zählt und kein Vollgeschoss ist.
Die Definition eines Vollgeschosses ist in der Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes geregelt. In Schleswig-Holstein z.B. ist ein Geschoss ein Vollgeschoss, wenn es über mindestens drei Viertel seiner Grundfläche eine Höhe von 2,30m hat. Egal ob unter dem Dach oder nicht.

In vielen Bundesländern sind es auch nur zwei Drittel der Grundfläche, oder eine Höhe von 2,20m. Du musst also mal in der Bauordnung Deines Bundeslandes nachschlagen. Ist im Internet eigentlich leicht zu finden.

Ob Du nun ein- oder zweigeschossig bist, kannst Du am besten sehen, wenn Du Dir einen Schnitt zeichnest und mit den Drempelhöhen ein bisschen rumspielst. Und zwar solange, bis Du die maximale Höhe erreicht hast, bei der Dein DG eben kein Vollgeschoss ist

Gruß
 
L

Langis

Ok. In unserem Fall wäre es dann für das Land NRW.

mh... Dann hilft wahrscheinlich nur einen Antrag auf Vorbescheid zum Bauamt einzureichen und dort diesen Wunsch anzusprechen, vielleicht lassen die mit sich reden.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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