Balkonsanierung von Energieeinsparverordnung betroffen???

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T

Theoooo

Hallo zusammen,

bei uns am Haus ist die Fläche unter dem Balkon für das Wohnzimmer genutzt worden quasi wie ein Erker.
Der Balkon stellt also quasi ein Dach dar.
Aufgrund der baulichen Rahmenbedingungen kann der Balkon nicht die Energieeinsparverordnung Werte erreichen.
Größe des Balkons sind ca 6,5m².

So wie ich die Energieeinsparverordnung vestehe muss eine Modernisierung die Werte nur erreichen, wenn die Gebäudefläche >10% der entsprechenden Bauteilfläche übersteigt.

Daher volgende Fragen:
1. Habe ich das so richtig vertanden?
2. Ist der Balkon als Bestandteil vom Dach zu verstehen?
3. Ist die Fläche, die man in Bezug zu der Balkonfläche setzen muss die Dachfläche oder der Grundriss?

Wäre super, wenn Ihr mir da weiterhelfen könntet :-)

Schon einmal voarb vielen Dank!
 
WilderSueden

WilderSueden

Mir ist hier nicht ganz klar was eure Modernisierung ist und ob die schon abgeschlossen oder erst geplant ist. Habt ihr das Wohnzimmer erweitert?
 
T

Theoooo

Sorry, dann war es ein bisschen missverständlich.

Das Haus hat aktuell einen Balkon, unter dem sich das Wohnzimmer befindet.
Der Balkon soll jetzt saniert werden (neuer Estrich etc...und auch Dämmung).
Aufgrund baulichen Rahmenbedingungen kann die Sanierung nicht Energieeinsparverordnung konform stattfinden.

Daher die Fragen...
 
Zuletzt aktualisiert 23.04.2024
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