Bauunternehmer will Rechnung für Planungsleistungen stellen

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mandarine

Werte Forengemeinde,

Wir haben ein Problem mit einem Bauunternehmer. Vielleicht kennt sich jemand hier im rechtlichen Bereich aus, oder jemand hat Ähnliches erlebt und kann uns Tipps geben. Mir ist bewusst, dass eure Meinung keine rechtliche Einschätzung ersetzen kann. Dies nur so am Rande, aber nun zum Problem:

Wir haben im Dezember 2019 Kontakt zu einem örtlichen Bauunternehmer aufgenommen, von dem wir ein Angebot zum Bau unseres Hauses einholen wollten. Er erstellte nach unserem Gespräch einen Entwurf, den wir nochmal anpassen ließen, da zu groß geraten. Er stellte uns zudem seine Bau-/Leistungsbeschreibung zur Verfügung. Diese war dermaßen unvollständig und unkonkret, dass wir um Anpassung in vielen Punkten baten. Er überarbeitete die Bau-/Leistungsbeschreibung und setzte dabei lediglich ca. 10 % unserer Wünsche um. Er übergab uns die Entwürfe, die Beschreibung, einen Vertragsentwurf und ein Angebot (als Komplettpreis für das Haus inkl. Bauantragsunterlagen und statischer Nachweise) in einem persönlichen Termin. Das schreibt sich jetzt so schnell dahin, aber der ganze Prozess lief zäh, bedurfte vieler Nachfragen und dauerte 9 Monate. Nach dem besagten Termin verschwand er auf eine Kur, sagte aber er ist telefonisch und per Mail erreichbar. Wir versuchten mehrfach ihn telefonisch und per Mail zu erreichen, auch über seine Sekretärin in seinem Büro, nicht einmal von dort erhielten wir eine Antwort. Wir hörten seit September 2020 nichts mehr von ihm und ließen es demnach auch bleiben, zumal wir mit dem Angebot ohnehin unzufrieden waren.

Nun hat er sich per Mail gemeldet und fragt, ob wir noch Interesse am gemeinsamen Bau hätten. Wenn nicht, würde er die Zusammenarbeit als beendet ansehen und uns - wie vereinbart - eine Abschlussrechnung für die entstandenen Planungsleistungen stellen.

Es wurde allerdings nie etwas schriftlich oder mündlich in dieser Richtung vereinbart. Eine Abrechnung nach HOAI war zudem nie die Rede, er erstellte uns ein Komplettangebot/Festpreis für den Hausbau.

Ist sein Vorgehen zulässig?

Ich danke für eure Tipps.
 
Tolentino

Tolentino

Ich bin Laie und kann keine anwaltliche Beratung ersetzen.
Aber meine persönliche Einschätzung wäre: Es ist zumindest erstmal nicht verboten für eine erbrachte Leistung eine Gegenleistung zu verlangen. Wenn ihr euch nicht im klaren darüber wart, mit ihm schon einen Vertrag eingegangen zu sein, könntet ihr auf Irrtum setzen und sozusagen den Vertrag rückabwickeln. Andererseits, wenn ihr nie was unterschrieben habt, ist er erstmal in der Nachweispflicht, dass ein solcher Planungsvertrag überhaupt bestanden hat.
Also im Zweifel könntet ihr die Sache wahrscheinlich aussitzen bis ein gerichtlicher Mahnbescheid kommt. Den müsste man widersprechen. Die feine englische ist es allerdings nicht.
Werdet ihr den Plan den benutzen? Dann wäre es eigentlich schon richtig die Planungsleistung zu bezahlen. Ob widerum die Leistung zufriedenstellend erbracht ist, wenn dazu 9 Monate ohne euer Verschulden nötig waren ist ein anderes Thema und sicher könnte man hier eine Art Mangel in Abzug bringen.
Am Ende ist das alles aber ein riesiger Ärger. Was verlangt er denn?
 
N

nordanney

Aber meine persönliche Einschätzung wäre: Es ist zumindest erstmal nicht verboten für eine erbrachte Leistung eine Gegenleistung zu verlangen.
Na ja, wenn ich nach einem Angebot frage, erwarte ich für das Angebot keine Rechnung. Ausnahme: Es wird vorher darüber gesprochen. Man muss ja wenigsten die Wahl haben, das Angebot anzunehmen und ohne möglichen Preis geht das nicht.
Er übergab uns die Entwürfe, die Beschreibung, einen Vertragsentwurf und ein Angebot (als Komplettpreis für das Haus inkl. Bauantragsunterlagen und statischer Nachweise) in einem persönlichen Termin.
Hier wurde ein Angebot übergeben, das aber nicht angenommen wurde.
 
T

T_im_Norden

Er hat Entwürfe erstellt und sogar nochmals geändert.
Das ist mehr als eine reine Angebotserstellung.
 
Yaso2.0

Yaso2.0

Er hat Entwürfe erstellt und sogar nochmals geändert.
Das ist mehr als eine reine Angebotserstellung.
Ich finde eher, dass die Bauantragsunterlagen + Statik über ein Angebot hinaus gehen. Da scheint der ja konkret davon ausgegangen, dass den Kunden die Zeichnungen schon soweit gefallen haben, dass sie sich einen Bau mit ihm vorstellen könnt.

Nichtsdestotrotz würde ich auch nicht zahlen, wenn nichts vereinbart war und es auch nichts schriftliches gibt. Er kann ja den Weg einschlagen, den er meint.

Ps: Wir haben auch von zwei GU Zeichnungen erhalten inkl. Angebot und mussten dafür nicht zahlen. Allerdings waren keine Bauantragsunterlagen nebst Statik dabei.
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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