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Verantwortlich für den Kfw Nachweis ist dessen Ersteller! Wenn hier ein Fehler vorliegt, muss dieser korrigiert werden. Ggf. lässt sich das aus der Heizungsanlage resultierende Defizit anderweitig ausgleichen bzw. die Anlage muss dem Standard entsprechend verändert werden....was passiert eigentlich wenn man bei seiner Hausbank Kfw70 Mittel beantragt, bewilligt bekommt und dann den Standardwert für Kfw70 nicht erreicht hat (weil z.B. die Heizungsanlage nicht dem entspricht wie gefordert)
So ist es! Andernfalls ist es Subventionsbetrug ! Das kann arg teuer werden. Die KfW rüstet ordentlich auf und führt Stichprobenkontrollen durch. Mitunter wenig amüsant für einige Bauherren...., muss diese wieder raus und eine entsprechend passende eingebaut werden???
Eine Verantwortlichkeit für dieses "Missgeschick" muss es ja doch wohl geben! Zudem wäre zu überdenken, wie und ob KfW 70 noch zu erreichen wäre. Erfahrenen Planern kann dies durchaus gelingen!....Die eingebaute Heizung wird aber wohl nicht getauscht werden, soviel Geld ist nicht mehr vorhanden.
KfW 100 gibt es nicht, d.h. es wäre dann Energieeinsparverordnung Standard! Hierfür gibt es keine KfW Subvention!....Bedeutet also für mich, das ich meiner Bank wegen der KfW 70 auf KfW 100- Änderung Bescheid sagen muss?!