Fläche vor Garage laut Bebauungsplan

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I

Isokrates

Hab grad nochmal nachgelesen, Garage sind je Grundstücksgrenze 9m
Dann hast du den von Escroda zitierten Artikel 6 BayBo aber nicht zu Ende gelesen.

Art. 6 Abs 7 S. 2 BayBo regelt die hier schon genannten maximal 15 Meter Grenzbebauung für ein Grundstück.

Übrigens hast du glaube ich im Thread hier schon geschrieben, dass du eine Werkstatt planst. Das Grenzprivileg gilt allerdings nicht für solche Bauten. Solltest du also auch noch beachten, falls du vor hattest eine Werkstatt als Grenzbebauung zu realisieren.
 
M

Michlhausbauaa

Dann hast du den von Escroda zitierten Artikel 6 BayBo aber nicht zu Ende gelesen.

Art. 6 Abs 7 S. 2 BayBo regelt die hier schon genannten maximal 15 Meter Grenzbebauung für ein Grundstück.

Übrigens hast du glaube ich im Thread hier schon geschrieben, dass du eine Werkstatt planst. Das Grenzprivileg gilt allerdings nicht für solche Bauten. Solltest du also auch noch beachten, falls du vor hattest eine Werkstatt als Grenzbebauung zu realisieren.
Ist dem auch so bei einer reinen Hobbywerkstatt ohne Aufenthaltsraum und Heizung?
 
I

Isokrates

reinen Hobbywerkstatt
Ja auch eine Hobbywerkstatt ist nicht privilegiert. Sprich sie darf nicht auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Der Garagenbegriff ist sehr eng definiert.

"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Legaldefinition aus Art. 2 Abs. 8 S. 2 Baybo

Gibt hierzu auch mehr als genügend Verwaltungsgerichtsurteile.
 
M

Michlhausbauaa

Ja auch eine Hobbywerkstatt ist nicht privilegiert. Sprich sie darf nicht auf die Grundstücksgrenze gebaut werden.
Der Garagenbegriff ist sehr eng definiert.

"Garagen sind Gebäude oder Gebäudeteile zum Abstellen von Kraftfahrzeugen."
Legaldefinition aus Art. 2 Abs. 8 S. 2 Baybo

Gibt hierzu auch mehr als genügend Verwaltungsgerichtsurteile.
Ok danke für die Info. Gibt es eine maximale Größe für eine Garage?
 
I

Isokrates

Gibt es eine maximale Größe für eine Garage?
Kann man so pauschal nicht sagen, kommt auf den Einzelfall (Grundstücksgröße, Grundflächenzahl, Bebauungsplan etc.) an.

Jedenfalls brauchst du einen Bauantrag wenn die Garage mehr als 50 qm groß werden soll und du sie an die Grenze setzen möchtest, Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b) BayBO.
Ansonsten kann es auch bis zu 100 qm nach dem Art. 57 Abs. 2 Nr. 1 BayBO sein, wenn es eine Satzung gibt.

Am besten wäre in deinem Fall wohl eine fachkundige Beratung eines Bauvorlageberechtigten welcher dann auch den Antrag dementsprechend stellen könnte.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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