Baukindergeld-Muss es nicht mehr die 1. je erworbene Immobilie sein?

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N

nanu89

Hallo zusammen,

ich hatte für uns das Thema Baukindergeld bereits völlig abgeschrieben, jetzt ist jedoch wieder ein (ganz kleiner) Funke Hoffnung aufgekeimt.

Wir können den Zuschuss nicht an Anspruch nehmen, da wir bereits ein Wohneigentum besitzen. Das war für mich bisher glasklar.

Aaaaaber: Nun lese ich auf der kfw-Seite folgendes unter dem Punkt „Wen fördern wir?“: „Ihr neues Zuhause ist zum Stichtag Ihre einzige Wohnimmobilie.“ Nichts zu lesen von dem Passus, dass es sich um die Erstimmobilie handeln muss. Auch bei dem Vorabcheck keine Frage danach, ob es sich um die 1.Immobilie handelt, die man jemals gekauft hat. Lediglich:
„Ja, mein neues Zuhause ist zum Stichtag meine einzige Wohnimmobilie.“ Wenn ich mich recht erinnere, stand das da in Vergangenheit anders. Wurde da denn tatsächlich etwas geändert? Oder mache ich mir umsonst Hoffnungen? (Aktuell ist es so, dass wir ein neues Haus gekauft haben bzw. notariellen Vertrag unterschrieben haben, Einzug dann nächstes Jahr. Unser jetztiges Haus ist auch schon verkauft, da ziehen wir dann nächstes Jahr aus)

Viele Grüße
nanu89
 
Zuletzt bearbeitet:
A

aero2016

die Regelung war von Beginn an so. Es muss nicht die erste Immobilie des Lebens sein. Nur die einzige, die man aktuell hat.
 
B

Bautitus

Die Frage ist eher in welcher Reihenfolge gekauft und verkauft wurde. Der Stichtag ist ja der unterschriebene Kaufvertrag.
 
Zuletzt aktualisiert 29.03.2024
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