Grundstücksanteil bei Reihenhäusern bei Eigentümergemeinschaft?

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S

SirGawain

Hallo,

ich habe leider keine Erfahrung mit Reihenhäusern und auch nicht mit Eigentümergemeinschaften.
Deshalb wende ich mich mit dieser Frage an euch im Forum.

Welche Vor- und/oder Nachteile haben größere Anteile am Grundstück bei einer Wohnanlage bestehend aus mehreren Reihenhäusern?
In meiner Umgebung gibt es eine neue Wohnanlage bestehend aus mehreren Reihenhäuser, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Manche der Reihenhäuser kosten etwas mehr und haben etwas größere Quadratmeterangaben bei den Grundstücksanteilen. Die Wohnflächen sind gleich.

Mir kamen folgende Fragen in den Sinn:
- Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, habe ich dann auch eine größere Stimmmacht bei Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft?
- Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, bekomme ich dann eine größere Entschädigung, falls in ferner Zukunft der gesamte Gebäudeblock niedergerissen werden sollte?
- Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, muss ich dann auch eine höhere jährliche Grundstücksteuer zahlen?
- Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, muss ich dann auch höhere Nebenkosten zahlen? Wenn ja, welche Nebenkosten wären betroffen?
- Ich habe irgendwo mal gelesen, dass Reihenendhäuser tendenziell größere Grundstücksanteile als Reihenmittelhäuser haben. Welche Vor- und Nachteile haben Reihenendhäuser bzw. Reihenmittelhäuser?

Vielen Dank für eure Antworten!

Schöne Grüße,
SirGawain
 
Pinky0301

Pinky0301

1. Das ist abhängig von den MEA (Miteigentumsanteilen). Da musst du rausfinden, ob die größeren Grundstücke mehr erhalten. Das wird aber wahrscheinlich nicht so viel sein, dass du damit Einfluss auf Abstimmungen hast.
2. Wieso und von wem sollten die Häuser abgerissen werden?
3. Bin ich mir nicht sicher.
4. Nebenkosten gehen nach Wohnfläche.
5. Endhaus: nur zu einer Seite ein Wand-an-Wand-Nachbar, Fenster zu 3 Seiten möglich, wo der 2.Nachbar wäre ist dafür oft Garten, Kaufpreis wahrscheinlich höher
 
S

saralina87

3.: In der Regel nicht, außer dein Haus hat mehr als 220qm Wohnfläche. Wenn nicht spielt die Größe des Grundstücks bei einem Reihenhaus keine Rolle bei der Grundsteuer.
Aber: "altes" Recht. Das kann sich zukünftig auch ändern. Nichts genaues weiß man aber noch nicht.
 
Y

ypg

In meiner Umgebung gibt es eine neue Wohnanlage bestehend aus mehreren Reihenhäuser, die Teil einer Eigentümergemeinschaft sind. Manche der Reihenhäuser kosten etwas mehr und haben etwas größere Quadratmeterangaben bei den Grundstücksanteilen. Die Wohnflächen sind gleich.
Das liest sich so, als wenn die Grundstücksflächen Eigentumsanteile sind, kein Sondereigentum. Allerdings wären die Gemeinschaftsflächen Eigentümergemeinschaft. Das ist gängig. Ich habe selbst ein eigenes Grundstück mit einem ERH besessen, hatte aber noch weitere Anteile zu je 1/65 (es gab 65 Reihenhäuser) im Grundbuch, wo das aber ideelle Anteile waren, also kein bestimmtes Stück vom Gehweg bzw Müllplatz.

Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, habe ich dann auch eine größere Stimmmacht bei Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft?
Nein. Jede Wohn-Einheit bekommt ein Stimmrecht.
falls in ferner Zukunft der gesamte Gebäudeblock niedergerissen werden sollte?
Es werden keine Häuser zum Niederreissen gebaut, sondern zum Wohnen.
Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, muss ich dann auch eine höhere jährliche Grundstücksteuer zahlen?
Ja
Wenn ich mehr Quadratmeter Grundstücksfläche habe, muss ich dann auch höhere Nebenkosten zahlen? Wenn ja, welche Nebenkosten wären betroffen?
Hat @Pinky0301 schon gesagt: Nebenkosten entstehen auf Wohnqm. Es kann sein, dass beauftragtes Schneekehren über Qm abgerechnet werden... sowas ist zb gern ein Streitpunkt bei Eigentümerversammlungen, weil es nicht gesetzlich definiert ist.
Gleiches gilt zb, dass jmd argumentiert, dass er den Müllplatz ja gleich nebenan hat und auf das Schneekehren verzichten will, wenn andere ja 100 Meter Gehweg nutzen müssen.
Gemeinsame Gartenanlagen und Hecken ist auch so ein Anstosspunkt.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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