Grundstück real teilen aber beide das gleiche Baurecht haben

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M

musik_de

Schaut vernünftig aus. Geht eine Zufahrt von Wester her? Weil sonstdie linke Garage eine massive Zufahrt benötigen würde.

Ist das Grundstück eben?

Erlaubt der Bebauungsplan eine Bebauung mit Doppelhäusern`?
danke für die Antwort.

Ja, der Zufahrt von Westen ist möglich und nach dem Bebauungsplan ist eine Doppelhaushälfte erlaubt.

Der Boden ist mehr oder weniger eben.
 
Y

ypg

Doppelhaus geht, klar.
Aber es wird schon etwas knapp alles.
Ich würde auf eine Realteilung verzichten. Kostet nur, bringt kaum Nutzen.
 
M

musik_de

14x11m reicht für ein Doppelhaus. Also 7x11 m für jeden.

Bei der Grundflächenzahl müsst ihr beachten dass

559 m²=>168 m2 bebaubar
und 441 m² =>132 m2 bebaubar

Minus 77 m2 vom Baukörper verbleiben beim kleineren noch 55 m2 für Garage, Gartenhaus und Zuwegung. Langt das?
Meiner Meinung nach sollte es ausreichen
 
E

Escroda

Aber es wird schon etwas knapp alles.
Das kommt auf die Ansprüche des TE und seines Baupartners an, die wir leider nicht kennen.
Ich würde auf eine Realteilung verzichten.
Ich nicht.
Mir bringt es Einnahmen.
bringt kaum Nutzen
Mir schon. Ob's dem TE nützt, liegt an seinem Verlangen nach Unabhängigkeit. Ich bevorzuge maximale Unabhängigkeit, die bei einem Doppelhaus natürlich schon eingeschränkt ist. Jetzt gibt es je nach Bebauungsplan Festsetzungen viele Stufen der Abhängigkeit. Man könnte eine gemeinsame Zufahrt machen, gemeinsame Stellplätze oder die angesprochene Aufteilung nach WEG. Zur besseren Einschätzung fehlen viele Informationen:
- von wann ist der Bebauungsplan (Grundflächenzahl, Geschossflächenzahl und Nebenanlagen)
- was setzt er noch fest (Nebenanlagen, Höhen)
- exakte Geländehöhen
- was ist dem TE wichtig (Prioritätenliste)
Hier mal ein Vorschlag mit den bisher offenbarten Präferenzen (Gleichheit und maximaler Südgarten):
Lageplan.png

aber der Baupartner ist sich nicht sicher, ob seine Gebäudeeigenschaften davon unberührt bleiben.
Da Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl Verhältniszahlen sind, ist die mögliche bauliche Ausnutzung der Grundstücke natürlich von der Grundstücksgröße abhängig. Gerechtigkeit ist also nur herstellbar, wenn nicht nur das Baufenster mittig geteilt wird, sondern auch die Teilgrundstücke flächengleich sind.
 
Zuletzt aktualisiert 25.04.2024
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