Wie weit hoch böschen Zweck Frostsicher

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Monika182

Hallo liebes Forum,
Wir machen draußen unser Außenanlage, wir sind die letzten alle sind schon fertig. Wie auf den Bilder zu sehen liegen wir sehr in Hanglage. Jetzt möchte der Nachbar das wir seine Garage Frost sicher aufböschen. Der Gala Bauer möchte es zum Straßen Niveau sufböschen, laut Landratsamt ist das auch so in Ordnung. Ich weiß da er ca 20 cm höher gebaut hat als erlaubt damit er besser in die Garage rein kommt.
wir können ja nicht noch höher aufböschen, unsere Terrasse liegt ja auch gleich neben dran. Habt ihr eine Idee wie man das ohne Streitigkeiten und wie es gesetzlich steht. Muss ich dafür sorgen das seine Garage frostsicher bleibt!?
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11ant

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Der Nachbar hat sich offenbar nach dem Fertigniveau der Straße ausgerichtet, aber rechtlich sehe ich die Frage eher, wer von Euch die Geländeveränderung vorgenommen hat. D.h. ob sich der Höhenunterschied zwischen Euren Grundstücken daraus ergeben hat, daß Ihr an der Grenze beim Ursprungsniveau geblieben seid und er aufgeschüttet hat oder er geblieben ist und Ihr abgegraben habt. Nur im letzteren Fall sehe ich das nämlich überhaupt zu Euren Lasten gehen, den gewünschten Zustand herzustellen - falls er aufgeschüttet hat, hätte er Euer Nicht- oder Wenigeraufschütten bedenken und seinerseits ggf. tiefer gründen müssen. Dann sähe ich ihn zumindest in der Pflicht, wenn er dies unterlassen hat, dann Euren Mehraufwand zu entgelten. Es kann ja nicht Euer "Vergnügen" sein, mehr von Eurem Garten an eine Böschung zu "verlieren". Den Geländeveränderer trifft auch die Böschungslast. Das bei Grenzgaragen zu bedenken, gehört nicht auf die Nachbarn abgewälzt.
 
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Monika182

Wir machen draußen unser Außenanlage, wir sind die letzten alle sind schon fertig. Wie auf den Bilder zu sehen liegen wir sehr in Hanglage. Jetzt möchte
Der Nachbar hat sich offenbar nach dem Fertigniveau der Straße ausgerichtet, aber rechtlich sehe ich die Frage eher, wer von Euch die Geländeveränderung vorgenommen hat. D.h. ob sich der Höhenunterschied zwischen Euren Grundstücken daraus ergeben hat, daß Ihr an der Grenze beim Ursprungsniveau geblieben seid und er aufgeschüttet hat oder er geblieben ist und Ihr abgegraben habt. Nur im letzteren Fall sehe ich das nämlich überhaupt zu Euren Lasten gehen, den gewünschten Zustand herzustellen - falls er aufgeschüttet hat, hätte er Euer Nicht- oder Wenigeraufschütten bedenken und seinerseits ggf. tiefer gründen müssen. Dann sähe ich ihn zumindest in der Pflicht, wenn er dies unterlassen hat, dann Euren Mehraufwand zu entgelten. Es kann ja nicht Euer "Vergnügen" sein, mehr von Eurem Garten an eine Böschung zu "verlieren". Den Geländeveränderer trifft auch die Böschungslast. Das bei Grenzgaragen zu bedenken, gehört nicht auf die Nachbarn abgewälzt.
Danke für die Antwort,
Ich habe jetzt ein altes Foto gefunden! Da steht vom Nachbar sein Gerüst auf unser Grundstück,das ist das ursprüngliche Gelände. Wie man deutlich sehen kann fällt es zur Garage ab. Laut meiner Meinung muss ich fast nichts aufschütten. Sie auch den Felsen hinten zum anderen Nachbar. Sieht bündig aus.
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Wirklich eindeutig sehe ich es auf dem Foto nicht, aber ich interprtiere Deine Worte mal als Antwort, daß Ihr nicht abgegraben habt. Der Nachbar hat vermutlich angestrebt, mit der Garagentorschwelle nicht unter Straßenniveau zu kommen. Wenn er bei der Bemessung seiner Fundamente blauäugig darauf spekuliert hat, daß Ihr ebenfalls aufschütten würdet und sich entsprechend gespart hat, unter Euer Bestandsniveau frosttief zu gründen, war das sein Fehler, den zu heilen nicht Eure Aufgabe ist. Wenn also die Differenz zwischen seiner tatsächlichen Fundamenttiefe und deren frostsicherer Tiefe nicht von Euch zu verantworten ist, kann er nichts von Euch verlangen. Eventuelle Bauschäden hätte er sich selbst zuzuschreiben. Höher zu böschen bedeutete für Euch weniger Flachland bis zum Böschungsfuß und leichte Nachteile beim Versickern des Regens auf Euer Grundstück. Ob die so weit reichen, daß Eure Drainage teurer würde, halte ich für unwahrscheinlich, kann dies aber nicht sicher sagen.
wir können ja nicht noch höher aufböschen, unsere Terrasse liegt ja auch gleich neben dran.
Soweit das nur eine Terrasse im erlaubten Rahmen betrifft, wäre das schon eine relevante Einschränkung für Euch, mehr anzuböschen. Ich sehe hier - voraussetzend, Ihr möchtet lieb sein und seinen Wunsch ohne Rechtsgrund erfüllen - folgende Mali für Euch: 1. mehr Auffüllung (Material und Zeit); 2. weniger Flachland bis zum Fuß der Böschung (oder gar eine schmalere Terrasse, ggf. alternativ eine steilere Böschung); 3. eine Sickererschwernis.
Ich würde vermutlich folgende Maßnahmen anbieten: eine Bircorinne entlang der Kante Böschungsfuß ./. Terrasse, mündend in eine Rigole oder Zisterne; diese Maßnahme mitsamt dem Mehraufwand zahlt er; ebenso übernimmt er die Kosten für Euren anwaltlichen Vertrag und dessen notarielle Beglaubigung; damit könnte es dann m.E. Eurerseits sein Bewenden haben. Es wäre wohl günstiger gewesen, er hätte 20 cm tiefer gebaggert und betoniert, aber wie gesagt: das war sein Fehler. Niemand hat das Recht, daß sein Nachbar ebenfalls zur Aufschütterfraktion gehören muß. Eventuell hat auch @Escroda eine Meinung dazu
 
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Escroda

Eventuell hat auch @Escroda eine Meinung dazu
Monikas Bruder bemüht sich ja an anderer Stelle um Rat. Dort gibt es mehr Informationen, deren Sortierung mir jedoch Probleme bereitet. Da ist von 100€ die Rede, die für die Erlaubnis zur Herstellung der Böschung gezahlt wurden, von 25cm Aufschüttung und 30cm Abtragung, von nachträglich entferntem Mutterboden u.ä.
Lösung nach den hier genannten Fakten: Monika errichtet ein Hochbeet entlang der Garagenwand mit der schriftlichen Verpflichtung, dieses zu pflegen und zu erhalten, und die Materialkosten übernimmt der Nachbar.
 
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Monika182

Monikas Bruder bemüht sich ja an anderer Stelle um Rat. Dort gibt es mehr Informationen, deren Sortierung mir jedoch Probleme bereitet. Da ist von 100€ die Rede, die für die Erlaubnis zur Herstellung der Böschung gezahlt wurden, von 25cm Aufschüttung und 30cm Abtragung, von nachträglich entferntem Mutterboden u.ä.
Lösung nach den hier genannten Fakten: Monika errichtet ein Hochbeet entlang der Garagenwand mit der schriftlichen Verpflichtung, dieses zu pflegen und zu erhalten, und die Materialkosten übernimmt der Nachbar.
Hallo
Danke für die Antwort.
Ja es ist etwas verwirr die 100€ beziehen sich auf was anderes. Auf dem letzten Foto von mir sieht man deutlich einen Hügel voller Erde. Als das Gerüst vom Nachbar weg war haben wir diese Erde von Gala Bauer verteilen lassen, er hat es dann entlang der Garage verteilt auf Wunsch unser Nachbat,Zweck Winter und Frostschutz.
2. Jahre später also jetzt am Mittwoch haben wir die Erde wieder weg getragen und anderweitig verwendet. Darauf hin dachten die Nachbarn wir haben vertieft und müssen jetzt wieder hoch böschen..wir erklärten das es nur die aufgeschüttete Erde vom Hügel war,der Mann konnte sich noch daran erinnern und Entschuldigte sich..
Ich weiß das sie höher gebaut haben als erlaubt,das sagte mir ein Bauarbeiter von dene vor Einzug.. der Sinn dabei war das er gut in seine Garage rein fahren kann.. jetzt denken wir natürlich das ihm das Stück fehlt.. wir können jetzt die Bombe platzen lassen weil wir nicht einsehen das Betrug noch belohnt werden soll und wir nur machen was erlaubt bzw. Genehmigt ist..
Die Einfamilienhaus zwischen unsere Häuser beträgt ca 3. Meter
Ich frage mich jetzt nur wie kann ich beweisen das ich nichts abtragen muss sondern eher aufschütten muss. Nicht mehr nicht weniger. Ich dachte nicht das wir so eine hohe Böschung brauchen.
1. Er fährt jetzt besser in seine Garage
2. wir sollen seine Garage Frostsicher machen.
3. Auf der Garage liegt ein Hochbeet was als Überbau zählt und die Garage jetzt noch höher gestaltet,im Sommer hab ich direkt über mir die Nachbarn wo mir auf die Teller schauen können. Wir wurden nicht mal gefragt..
Ich verstehe mich gut mit unsere Nachbarn weil wir bis jetzt nicht gesagt haben, und wir hätten immer noch nichts gesagt.,
Doch jetzt wird es unverschämt von uns zu verlangen was sie verbockt haben..
 
Zuletzt aktualisiert 19.04.2024
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