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Ja so sehe ich das auch. Leider besteht auf Seite der Montagefirma keine Einsicht.Also Wärmebrücke hin oder her, der Rahmen ist kaputt und gehört im Rahmen der Gewährleistung ausgetauscht! Alles andere ist Pfusch! Du hast ein Anrecht auf ein mangelfreies Werk, also Austausch! Ganz klar!
Der Einbau erfolgte im August 2019, also vor einem Jahr. Leider haben wir den Riss erst später bemerkt, da der Monteur diesen zunächst mit Farbe vertuscht hatte. Das wurde erst richtig deutlich nachdem wir die Stelle bemerkten und dann diese etwas gereinigt haben.Heftig, wie alt sind die Fenster?
Ist das ein bekanntes Produkt oder regional? Meiner Meinung nachgeht das gar nicht...
Ja wir haben 5 Jahre Gewährleistung nach Baugesetzbuch. Der Austausch ist leider nicht ganz ohne, da das Fenster wohl rausgeschnitten werden müsste und somit Putz usw. anschließend wieder hergestellt wurde.Bin kein Fachmann, aber das sollte mindestens unter die zweijährige Gewährleistung fallen.
Nachbesserung ist Pflicht. Was eine angemessene Nachbesserung ist, kann ich nicht beurteilen, aber überstreichen kann es nicht sein.