Bebaungspläne mit 1m Kniestock noch teitgemäss?

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K

KEVST

Hallo Miteinander.

Die Grundstücke werden immer kleiner und das Bauen immer teurer.
Wieso werden dann dennoch Bebauungspläne für Neubaugebiete auferlegt die sowas wie einen 1m hohen Kniestock vorschreiben, und das bei nur einem möglichen Vollgeschoss. Mir ist klar dass man irgendwie ein einheitliches Bild schaffen möchte, aber warum schränkt man die Bauherren mit einem 1m Kniestock so dermaßen ein ? Die Vollgeschossdefinition würde einem ja die Grenzen schon noch aufzeigen. Aber bitte doch nicht bei einem Meter..... Die dennoch oftmals erlaubte Firsthöhe von 9-10m würde einem die Möglichkeit geben die Planungen deutlich zu vereinfachen.
Aber nein... Man ist oftmals gezwungen mit Dachfenstern, Gauben und Co. ausreichend hellen und begehbaren Raum im OG zu schaffen. Teilweise bleibt einem zusätzlich nichts anderes übrig als die Grundfläche im EG zu vergrößern um diesen Raum im OG zu schaffen. All das verteuert das Bauen doch nur unnötig.
Ich hatte zwar schon immer einer Abneigung gegenüber Dachschrägen aber mal ganz ehrlich an so einem kleinen Kniestock kann man doch nichts schön reden...
Wie seht ihr das ?
 
W

Wintersonne

Sehe ich genauso. Ist bei uns auch so, mittlerweile gibt es aber Ausnahmen, also einen höheren Kniestock, aber keine Betondecke (die ich bevorzugen würde, da ich mir auch einbilde, dass mit einer Betondecke der Schallschutz besser wäre und man nicht einfach "nur" Dachziegel, Schalung bzw diese Holzfaserplatten, Dämmung, Rigipsplatten hat). Bei uns ist es sogar so, dass östlich und westlich vom Baugebiet es Straßenzüge gibt, die ein zweites Vollgeschoss erlauben. Wurde zur gleichen Zeit geplant.
 
Zuletzt bearbeitet:
11ant

11ant

Daß Du Dir kein größeres Grundstück leisten kannst, darf nicht dazu führen, daß Du dem Nachbarn das Grundstück mit Deinem Hochhaus verschattest. Diese Haltung, aus wenig Geld für Grundstücksfläche eine Art Recht auf höchstmögliche Geschossfläche im OG abzuleiten, halte ich für daneben.
Aber auch Kniestockbegrenzungen halte ich für Unsinn: wie weit unter der Traufe die Geschossdecke liegt, spielt von außen keine Rolle und macht daher keinen Sinn, separat zu regulieren.
Davon abgesehen ist die Traufhöhe auch eine Scheidelinie zwischen Fassaden- und Dachflächenfenstern und man kann sich mit hohen Kniestöcken durchaus einen fetten Bärendienst erweisen. Sinnvolle Kniestöcke liegen in einem Höhenfenster zwischen etwa (lichten) 1,0 und 1,2 m über Oberkante Fertigfußboden DG.
 
M

mini_g!

Daß Du Dir kein größeres Grundstück leisten kannst, darf nicht dazu führen, daß Du dem Nachbarn das Grundstück mit Deinem Hochhaus verschattest. Diese Haltung, aus wenig Geld für Grundstücksfläche eine Art Recht auf höchstmögliche Geschossfläche im OG abzuleiten, halte ich für daneben.
Nun, ich finde, dass die politische Vorgabe den Flächenverbrauch zu reduzieren und seitens der Gemeinden nur noch kleine Grundstück auszuweisen, auch bedingt hier flexibler zu werden. Selbst mit doppeltem Geld hätten wir keine Möglichkeit gehabt einen größeren Baugrund zu erwerben.

Bin für meinen Teil sehr dankbar, dass unsere Gemeinde hier reagiert hat und 2 Vollgeschosse mit bis zu 3 WE ermöglicht.

Viele Grüsse! mini
 
H

haydee

Kleine Grundstücke - Häuser nahe beieinander
Höhe Gebäude - Verschattung der Mini-Gärten und EG

Wobei ich jetzt 2 Vollgeschosse nicht unbedingt als Hochhaus bezeichnen würde. Es kommt doch auf die Gesamthöhe an.
 
H

hampshire

Ich finde es völlig OK, dass es Regeln gibt, die in einer vorhandenen Bebauung nicht plötzlich höhere Häuser zulassen nur weil die Grundstückspreise steigen. Immerhin sollen sich ja alle in einer Siedlung wohl fühlen und dazu gehören eben auch Schattenwurf und gerade in eng bebauten Siedlungen auch ein paar formaler Kriterien. Das Auge wohnt mit.

Größere Grundstücke und mehr Baufreiheit gibt es zum selben Preis weiter draußen auf dem Land - es gibt also Alternativen. Nur eben kein Recht auf "alles gleichzeitig".

Man kann mit Bauämtern vorab sprechen und Genehmigungen für abweichende Bebauung bekommen wenn es in die Siedlung passt. Wir durften 2 m breiter als die vorgesehene Maximalbreite bauen und das Baufenster um einen Meter nach hinten überschreiten sowie den Carport komplett außerhalb des Baufensters stellen. Die Anordnung ist für keinen Nachbarn störend, auch da hatten wir uns zuvor erkundigt. Die Sondergenehmigung kostete etwas extra und alle sind zufrieden.
 
Zuletzt aktualisiert 20.04.2024
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