Ich würde auch sagen, dass erstmal bezahlt werden muss, und dann zivilrechtlich von der guten Dame eingefordert werden muss.Die notarielle Niederschrift zur Scheidung, so denn im Rechtsverkehr nutzbar, kann natürlich einen zivilrechtlichen Anspruch untereinander begründen.
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Tendenziell klingt alles danach das die Scheidungseinigung lediglich dann eine privatrechtliche Forderung ermöglicht, was aber wahrscheinlich kaum Erfolg haben wird. Denn da dann ans Eigentum zu kommen ist wohl auch ein langer Weg, wenn überhaupt möglich.
Wieviel ist die Wohneinheit wert?Objekt: Zweifamilienhaus, bei der Scheidung hat er eine Wohneinheit und sie eine Wohneinheit bekommen.
Teilungserklärung im Grundbuch? Das könnte noch eine Chance sein, wenn es 2 reell geteilte Wohneinheiten sind. Allerdings nur wenn die Bank das im "goodwill" macht.vielen dank für eure Inputs.
ich hatte ja in meinem naiven Wahn die Hoffnung, dass dann halt nur ihre Wohnung von der Bank "verwertet" werden könnte und er die seinige behalten kann (Teilungserklärung wurde gemacht)