Temporäre MwSt.-Senkung um 3% bis 31.12.2020

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Musketier

Musketier

In #257 schreibt er aber, dass diese Abnahme letzte Woche stattgefunden hat.

Das sind 5 Monate!!! nach Fertigstellung der Leistung und nach Schlussrechnung.
§640 BGB spricht hier auch von einer Frist zur Abnahme, unterscheidet hier aber auch zwischen b2b und b2c. Hier stellt sich wieder die Frage, wer ist Vertragspartner dieser Leistung? Und gilt BGB oder für diesen Teil sogar VOB.
 
B

Ben-man

Das sind 5 Monate!!! nach Fertigstellung der Leistung und nach Schlussrechnung.
Dazu noch der Hinweis dass die drei Gewerke, die wir letzte Woche abgenommen haben, genau deswegen einzeln abgenommen wurden. Unsere Planungsfirma hat mit diesen drei ausführenden Firmen vereinbart, dass nach 6 Monaten alles bezahlt sein sollte damit die Firmen nicht ewig auf Ihr Geld warten müssen. Die restlichen Gewerke nehmen wir am Ende des Hausbaus in einer Gesamtabnahme ab.
 
B

Ben-man

Über welche Summen und Gewerke reden wir denn hier eigentlich?
- Ausführung der drei Gewerke Rohbau, Dachstuhl und Dach im ersten Halbjahr 2020
- Rechnungen inkl. Schlussrechnungen (abzüglich Sicherheitseinbehalt bis nach Abnahme) kamen im Mai/Juni mit 19% MwSt.
- Abnahme der drei Gewerke Anfang Oktober (wir haben zusammen mit dem Bauleiter die Gewerke für die ausführenden Firmen schriftlich abgenommen)
- Rechnungen über die noch offenen Sicherheitseinbehalte Mitte Oktober mit 19% MwSt.

Die 3% MwSt.-Ersparnis wären für die drei Gewerke ca. 5000€. Wenn es rechtens ist dass wir diese Summe bezahlen müssen, dann soll das so sein denn das war ja auch ursprünglich so geplant aber natürlich will ich das Geld nicht verschenken wenn es nicht sein muss Leider hat die Firma sich noch nicht gemeldet.
 
I

Isokrates

Dazu noch der Hinweis dass die drei Gewerke, die wir letzte Woche abgenommen haben, genau deswegen einzeln abgenommen wurden.
Das passt doch von der Aussage mit diesen hier:

Ausführung der drei Gewerke Rohbau, Dachstuhl und Dach im ersten Halbjahr 20
Abnahme der drei Gewerke Anfang Oktober (wir haben zusammen mit dem Bauleiter die Gewerke für die ausführenden Firmen schriftlich abgenommen)
Nicht zusammen oder handelt es sich um unterschiedliche drei Gewerke?

Ich würde es dir wünschen, dass die Abnahme erst durch den Bauleiter im Beisein von dir und den Firmen im Oktober wirksam war.
Aber wenn die Ausführung und die Abnahme, durch Unterschrift auf das Abnahmeprotokoll, schon im Mai/Juni war, kommt es halt auf die Vertragsbeziehung an.

Meine Frage von weiter vorne ist ja noch offen, was bezüglich des Gefahrenübergangs (Beweislastumkehr) vereinbart wurde. Dieser spielt hier in der steuerlichen Beurteilung nämlich eine entscheidende Rolle.
Wenn der Übergang mit der Unterschrift im Mai/Juni erfolgt ist, kann ich dir, zumindest für Bayern, die Konsequenz nennen, dass vom Finanzamt im Rahmen einer Betriebsprüfung definitiv von 19 % Umsatzsteuer ausgegangen werden wird.
 
Zuletzt aktualisiert 28.03.2024
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