Y
yvi
Wir haben einen Hausvertrag bei einer Fertighausfirma abgeschlossen. Dieser Vertrag wurde unter Vorbehalt (Grundstück) getätigt und besagt folgendes:
1. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, dass mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bebaut werden kann.
2. Dem Bauherren steht das Recht zu, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis zum 01.03.2011 erwerben kann.
3. Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt. Der Bauherr kann den Rücktritt nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen erklären, die mit dem Tag beginnt, an dem die in Satz 2 bestimmte Frist endet. Erklärt er den Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vorbehalt damit entfallen.
Hintergrund ist folgender..
Die Fertighausfirma wollte mit uns ein Haus bauen mit zwei Wohnungen, diese Wohnungen sollten jedoch nicht übereinander sondern nebeneinander gebaut werden. Im Prinzip eine Doppelhaushälfte, jedoch nach WEG getrennt und nicht real. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens wurde von der Firma O. und von uns in den letzten Monaten ein geeigneter Baupartner gesucht. Bis heute wurde leider niemand gefunden. Somit es es auch nicht möglich, ein Grundstück bis zum 01.03.2011 zu erwerben.
Nun möchten wir gerne den Vertrag vorzeitig auflösen da wir ein Angebot über ein real getrenntes Doppelhaus einer anderen Baufirma erhalten haben. Unser Ansprechpartner der Fertighausfirma O. hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass die Firma O. zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung bereit ist und dass keine Kosten für uns entstehen. Wir haben letzte Woche nun unsere Vertragsauflösung schriftlich der Firma O. zukommen lassen und haben jetzt die Antwort erhalten, dass noch Prüfungen durchgeführt werden müssten und Rückfragen getätigt werden müssten. Wir würden in den nächsten drei Wochen Bescheid bekommen, ob der Vertrag aufgelöst werden würde oder nicht!
Nun meine Frage...
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie können wir nachweisen, dass wir kein Grundstück erwerben können?
Unser Ansprechpartner der Firma O. hat uns geschrieben, dass wir in dem Schreiben einfach erwähnen sollen, dass wir kein geeignetes Grundstück erwerben können und das haben wir auch so getan...
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Jäger
1. Der zwischen den Vertragsparteien geschlossene Hausvertrag wird unter dem Vorbehalt geschlossen, dass der Bauherr ein Grundstück erwerben kann, dass mit dem zu liefernden und erstellenden Haus bebaut werden kann.
2. Dem Bauherren steht das Recht zu, nach § 346 Baugesetzbuch vom Hausvertrag zurückzutreten, wenn der Bauherr das Grundstück nicht bis zum 01.03.2011 erwerben kann.
3. Der Bauherr muss nachweisen, dass diese Rücktrittsvoraussetzung vorliegt. Der Bauherr kann den Rücktritt nur innerhalb einer Frist von zwei Wochen erklären, die mit dem Tag beginnt, an dem die in Satz 2 bestimmte Frist endet. Erklärt er den Rücktritt nicht innerhalb dieser Frist, ist der Rücktritt ausgeschlossen und der Vorbehalt damit entfallen.
Hintergrund ist folgender..
Die Fertighausfirma wollte mit uns ein Haus bauen mit zwei Wohnungen, diese Wohnungen sollten jedoch nicht übereinander sondern nebeneinander gebaut werden. Im Prinzip eine Doppelhaushälfte, jedoch nach WEG getrennt und nicht real. Zur Realisierung dieses Bauvorhabens wurde von der Firma O. und von uns in den letzten Monaten ein geeigneter Baupartner gesucht. Bis heute wurde leider niemand gefunden. Somit es es auch nicht möglich, ein Grundstück bis zum 01.03.2011 zu erwerben.
Nun möchten wir gerne den Vertrag vorzeitig auflösen da wir ein Angebot über ein real getrenntes Doppelhaus einer anderen Baufirma erhalten haben. Unser Ansprechpartner der Fertighausfirma O. hat uns per E-Mail mitgeteilt, dass die Firma O. zu einer vorzeitigen Vertragsauflösung bereit ist und dass keine Kosten für uns entstehen. Wir haben letzte Woche nun unsere Vertragsauflösung schriftlich der Firma O. zukommen lassen und haben jetzt die Antwort erhalten, dass noch Prüfungen durchgeführt werden müssten und Rückfragen getätigt werden müssten. Wir würden in den nächsten drei Wochen Bescheid bekommen, ob der Vertrag aufgelöst werden würde oder nicht!
Nun meine Frage...
Was kann da noch auf uns zukommen?
Wie können wir nachweisen, dass wir kein Grundstück erwerben können?
Unser Ansprechpartner der Firma O. hat uns geschrieben, dass wir in dem Schreiben einfach erwähnen sollen, dass wir kein geeignetes Grundstück erwerben können und das haben wir auch so getan...
Über eine Rückmeldung wäre ich sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Yvonne Jäger